Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

W9 35. 
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machung vom 7. November 1886 (Gesetz= und Verordnungs-Blatt S. 611 ff.) werden 
nachstehend zwei Ausschreiben des Reichskanzlers vom 11. und 12. Juni ds. Is. (Central- 
Blatt für das Deutsche Reich S. 191 und S. 198 ff.) zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
München, den 24. Juli 1901. 
Dr. Frhr. v. Feilitzssch. Frhr. v. Asch. 
  
Abdruck. 
Unter Bezugnahme auf Anlage D zu § 8 der Anstellungsgrundsätze für Militär- 
anwärter vom 7./21. März 1882 (Bekanntmachung vom 25. März 1882, Central-Blatt 
S. 123) wird hierunter ein neues Verzeichniß der den Militäranwärtern zur Zeit im 
Reichsdienste vorbehaltenen Stellen veröffentlicht. 
  
Verzeichniß 
der den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen t) Stellen. 
I. Bei sämmtlichen Verwaltungen. 
Kanzleibeamte (Kanzleisekretäre, Kanzlisten, Kanzleiassistenten, Kanzleidiätare, Kopisten, Lohnschreiber 
u. sw.), mit Ausnahme der Stellen dieser Art bei der Reichskanzlei, dem Chiffrirbüreau des 
Auswärtigen Amts, den Gesandtschaften und Konsulaten, sowie der Stellen der Diätarien und 
des vierten Theiles der etatsmäßigen Sekretäre der Geheimen Kanzlei des Auswärtigen Amts, 
Botenmeister, 
Hausinspektoren, 
Aufseher (Magazin-, Bau= und andere Aufseher), 
Diener (Büreau-, Haus-, Kanzlei-, Laboratorien-, Kassen= und andere 
Diener und Boten), 
Präparatoren, 
Hauswart, Hausmänner und Hausknechte, 
Kastellane, 
Ofenheizer, 
Portiers, Pförtner, Thürsteher, 
Wächter und Nachtwächter, 
Wärter (Arrestwärter, Aufwärter, Bahn-, Brückenwärter, Hausaufwärter, 
Kasernen-, Kranken-, Lampen-, Lauf-, Lazareth= und andere Wärter), 
  
Dr 
  
mit Ausnahme der 
Stellen dieser Art bei 
den Gesandtschaften 
und Konsulaten. 
) Die in diesem Verzeichniß aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich vorbehalten, 
soweit bei den einzelnen Kategorien von Stellen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist. 
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