Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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II. Reichsamt des Innern. 
1. Kaiserliches Statistisches Amt: 
Sekretariatsassistenten, mindestens zur Hälfte. 
Anmerkung. Die Sekretariatsassistenten-Stellen bilden nicht den Uebergang 
zu den Sekretär-Stellen. 
2. Kaiserliches Kanalamt zu Kiel: 
Kanalschreiber, 
*Maschinisten, mindestens zur Hälfte, 
Maschinistenassistenten, 
OLootsen, mindestens zu einem Drittel, 
Kanzlisten, 
Büreaudiener, 
Drucker, 
Baggermeister (sofern die erforderlichen technischen Keuntnisse nachgewiesen werden), 
* Materialienverwalter, 
*7# Schiffsführer, 
OStenermänner, 
Magazin-Ausseher, 
Nachtwächter, 
*0 Oberlootsen, 
*Obermaschinisten, 
ofenmeeister. 
* Oberschleusenmeister, 
70 Schleusenmeister, 
Telegraphisten, 
# chleusenwärter, 
OFährwärter. 
III. Militärverwaltung. 
(Preußen, Königreich Sachsen, Württemberg.) 
1. Kriegsministerium: 
Kalkulatoren, 
Zeichner. 
Anmerkung. Jede fünfte Kalkulatorstelle in der Naturalkontrole des Königlich 
preußischen Kriegsministeriums ist den Zahlmeistern vorbehalten. 
Das Königlich sächsische Kriegsministerium behält sich die Ent- 
scheidung über die Besetzung der Kalkulatorenstellen mit Zahlmeistern 
von Fall zu Fall vor. 
Wegen der Königlich württembergischen Militärverwaltung siehe 
unten zu 5. „Intendanturen“. 
2. Generalstab: 
Büreauvorsteher, 
Rechnungsführer, 
Registratoren. 
*) Im Abschnitte II sind diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber regelmäßig 
mur im Wege des Aufrückens oder der Beförderung zugängig sind, mit einem * bezeichnet. 
o) Diejenigen Stellen, welche nur den anstellungsberechtigten Deckoffizieren und den Militäranwärtern 
der Marinc vorbehalten sind, sind mit einem o bezeichnet. 
  
 
	        
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