Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

V 35. 509 
3. General--Inspektion des Militär-Erziehungs= und Bildungswesens: 
Sekretär und Registrator, 
Registraturassistent. 
4. General-Militärkasse (Kriegszahlamt): 
Rendant, 
Ober-Buchhalter, 
Kassirer, 
Buchhalter, 
Geheime Sekretäre. 
Anmerkung. Jede zweite (in den nächsten fünf Jahren, vom 1. April 1900 
ab gerechnet, jedoch nur jede vierte) Stelle der Buchhalter und Geheimen 
Sekretäre bei der General-Militärkasse und dem Königlich sächsischen 
Kriegszahlamt ist den Zahlmeistern vorbehalten. Beim Königlich württem- 
bergischen Kriegszahlamte wird jede zweite Stelle der Buchhalter — aus- 
schließlich des ersten Buchhalters — den Zahlmeistern vorbehalten. 
5. Intendanturen: 
Intendantursekretäre (in der Königlich württembergischen Militärverwaltung auch der 
Kalkulator bei der Naturalkontrole), soweit sie nicht aus Zahlmeistern oder Zahl- 
meister-Aspiranten ergänzt werden, 
Intendanturregistratoren. 
6. Artillerie-Prüfungs-Kommission: 
Registrator, 
Technischer Inspektor. 
7. Festungsgefängnisse: 
Rendanten. 
8. Garnisonverwaltungen: 
Garnisonverwaltungs-Direktoren und Oberinspektoren, 
Garnisonverwaltungs-Inspektoren, 
Garnisonverwaltungs-Kontroleure, 
Kaserneninspektoren. 
Anmerkung. In der Königlich preußischen und Königlich sächsischen Militär- 
verwaltung ist jede fünfte Stelle der Kontroleure den Zahlmeistern vor- 
behalten, desgleichen in der Königlich württembergischen Militärverwaltung, 
jedoch zusammen mit den Stellen des Lazareth-Verwaltungsinspektors 
und des Rendanten beim Bekleidungsamte. 
9. Invalidenhäuser: 
Rendant, Soweit die Rendantenstelle nicht mit einem verabschiedeten Offizier besetzt 
wird, werden beide Beamte aus der Zahl der angestellten Garnison- 
Inspektor. verwaltungs= oder der Lazarethverwaltungsbeamten entnommen. 
10. Kadettenanstalten: 
Rendanten, 
Sekretär,. 
Registrator und Journalist, 
Kassensekretäre, 
Kassenkontroleur, 
Hausinspektoren.
	        
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