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3. in der Regel der aktiven Dienstpflicht im stehenden Heere genügt haben, wenn
sie nicht der Ersatzreserve überwiesen oder als untauglich zum Dienste im Heere
oder in der Marine befunden worden sind.
Wird ausnahmsweise die Ableistung des aktiven Militärdienstes während
des Vorbereitungsdienstes gestattet, so kommt die aktive Dienstzeit auf die Aus-
bildung nicht in Anrechnung.
8 6.
Dem bei der Generaldirektion der K. B. Staatseisenbahnen einzureichenden Gesuche
um Zulassung miücssen beigefügt sein:
—
das Geburtszeugniß;
das Zeugniß über die schulwissenschaftliche Bildung;
eine vom Bewerber selbst verfaßte und geschriebene Darstellung seines Lebenslaufes;
Dienstpapiere über die geleistete aktive Militärdienstpflicht oder über die ander-
weitige Erfüllung der Militärpflicht;
bei Minderjährigkeit des Bewerbers die schriftliche Erklärung des Vaters oder
des Vormundes, daß er mit dem Gesuche einverstanden ist;
lwenn der Bewerber nicht unmittelbar aus einer Unterrichts-Anstalt oder vom
Militär kommt, amtliche oder sonst glaubhafte Zeugnisse über Beschäftigung und
Führung seit dem Austritte aus der Schulanstalt oder dem aktiven Dienste in
der Armee oder Marine;
die Erklärung, daß der Bewerber frei von Schulden ist.
§ 7.
Die Zulassung der Bewerber erfolgt nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses durch
die Generaldirektion der K. B. Staatseisenbahnen.
Die zugelassenen Bewerber werden vorbehaltlich der durch bahnärztliche Untersuchung
festzustellenden körperlichen Tauglichkeit zunächst einem Oberbahnamte zugewiesen, von diesem
mit dem Amtseide verpflichtet und sodann einer Station mit gemischtem Dienst behufs Ein-
führung in den Eisenbahndienst zugetheilt.
Von diesem Zeitpunkte an sind die Bewerber den allgemeinen Dienstvorschriften für
die Angehörigen der K. B. Verkehrsanstalten unterworfen.
)
Nach Umfluß mehrmonatlicher Beschäftigung zur Einführung in den Dienst werden
die Bewerber durch die Generaldirektion der K. B. Staatseisenbahnen zum Besuche des
Vorbereitungs-Unterrichtes eingerufen.