Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

M 36. 543 
vornehmlich Deutschland speziellere Kenntniß der Meere, Meerbusen und 
Meerengen, Gebirgs- und Flußsysteme der Hauptflüsse, ihrer Quellen, ihrer 
Nebenflüsse und ihres Laufes durch verschiedene Länder, der an denselben gelegenen 
größeren Städte, sowie der bedeutenderen Eisenbahnen und Kanäle. 
Ferner Kenntniß der einzelnen Staaten, ihrer größeren Städte und ihrer Lage 
nach der Himmelsgegend. 
c) Geschichte: 
Bekanntschaft mit den wesentlichsten Thatsachen aus der Geschichte der Hauptkultur- 
völker, besonders der Griechen und Römer. Genauere Kenntniß der deutschen Geschichte, 
der Entwickelung der einzelnen deutschen Staaten, speziell des Königreiches Bayern. 
d) Mathematik: 
Fertigkeit in dem Gebrauche der bürgerlichen Rechnungsarten, einschließlich der 
Gesellschaftsrechnungen, Proportionen, Elementargesetze über Potenzen, Wurzeln, 
Logarithmen. 
Gleichungen des ersten Grades mit einer und mehreren Unbekannten. 
Kenntniß der Planimetrie und der wichtigsten Formeln für die Körperberechnung 
aus der Stereometrie. 
§ 34. 
Die Aufnahmsprüfung. 
Die am Schlusse des Vorbereitungsunterrichtes stattfindende Prüfung — Aufnahms- 
prüfung — regelt sich nach den hiefür maßgebenden besonderen Bestimmungen. 
8 35. 
Die Dienstprüfungen für die statusmäßige und pragmatische Anstellung 
im mittleren Staatseisenbahndienste im Allgemeinen. 
1. 
Die Vornahme der Dienstprüfungen wird von der Generaldirektion der K. B. Staats- 
eisenbahnen einer Kommission übertragen, welche aus einem Vorsitzenden und mindestens vier 
Mitgliedern als Examinatoren für die einzelnen Prüfungsgegenstände besteht. Für den Vor- 
sitzenden wird ein Stellvertreter aufgestellt. 1 
Die Leitung der Prüfungsgeschäfte besorgt der Vorsitzende der Prüfungskommission oder 
dessen Stellvertreter. 
Die Anfertigung der erforderlichen Verzeichnisse und die Aufnahme der Niederschriften 
liegt dem Sekretär der Prüfungskommission ob, welcher von der Generaldirektion der 
K. B. Staatseisenbahnen bestimmt wird.
	        
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