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Bei der mündlichen Prüfung werden Fragen gestellt:
a) aus den Fahrdienstvorschriften und den dazu gehörigen besonderen Dienstanweisungen,
den bahnpolizeilichen Bestimmungen und der Signal-Ordnung,
b) aus der allgemeinen Dienstanweisung für die Handhabung und Instandhaltung der
Stellwerks-Anlagen,
c) über die elektrischen Einrichtungen, insbesondere die Telegraphen- und Telephon—
apparate, die Eisenbahntelegraphen- und Bahntelephonordnung,
d) aus den Vorschriften und Einrichtungen im Fahrkarten-, Gepäck- und Güterab—
fertigungsdienste,
e) aus den wichtigsten Tarifvorschriften,
1) aus den Bestimmungen des Kassa= und Rechnungsdienstes,
L) über die Organisation der Staatsbehörden im Allgemeinen und der Staats-Verkehrs-
Anstalten im Besonderen,
h) aus der Geographie Deutschlands und der benachbarten Länder.
Die mündliche Prüfung in fremden Sprachen ist fakultativ und findet nur auf An
suchen des Kandidaten statt.
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Die Gegenstände der Prüfung für die pragmatischen Stellen im mittleren
Eisenbahn-Betriebs= und Verwaltungsdienst.
A. Schriftlicher Theil.
1. Prüfung aus dem Betriebsdienste:
a) die Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen, die Bahnordnung für die Nebeneisen-
bahnen Bayerns, die Fahrdienstvorschriften und die Bestimmungen über das Signalwesen;
b) die Eisenbahntelegraphenordnung; Unterhaltung und Gebrauch der elektrischen Ein-
richtungen, namentlich der Telegraphen= und Telephonapparate;
c) die Vorschriften in Betreff der Unterhaltung und Bewachung der Bahn; die für die
Betriebssicherheit wesentlichen Erfordernisse der Konstruktion und der Beschaffenheit des
Bahnoberbaues, der mechanischen Stationseinrichtungen und der Betriebsmittel.
2. Prüfung aus dem Güterdienste:
a) Internationales Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr;
b) Eisenbahn-Verkehrsordnung und Tarif für den inneren Verkehr der K. B. Staats-
eisenbahnen;
c) allgemeine Abfertigungsvorschriften, sowie Kassa und Rechnungswesen;
d) Zoll= und Steuervorschriften;
) die Wagenregulative nebst den Bestimmungen über Wagenverwendung.