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3. Prüfung aus dem Verwaltungsdienste:
a) Dienstes-, Gehalts= und Pensionsverhältuisse des pragmatischen und nichtpragmatischen
Personals der K. B. Staatseisenbahnen;
b) Wohlfahrtseinrichtungen bei den K. B. Staatseisenbahnen unter Berücksichtigung der
einschlägigen Sozialgesetzgebung;
I) allgemeine Grundsätze des Staatshaushaltes nebst den in Bayern geltenden Bestimm-
ungen über die Behandlung der Etats und den Gang des Rechnungsprozesses, das
gesammte Eisenbahn-Kassa= und Rechnungswesen einschließlich des Werkstätte= und
Materialrechnungswesens, Vorschriften über die Buch= und Kassaführung bei den Ober-
bahnamtskassen und bei sämmtlichen mit den letzteren in Abrechnung stehenden Behörden
und Organen der Eisenbahnverwaltung;
d) die für die Eisenbahnverwaltung einschlägigen Bestimmungen über das Bürgschafts-
und Gebühren-Wesen, ferner die Bestimmungen über die Verwaltung der einzelnen
Vermögensbestandtheile des Eisenbahnärars, namentlich über die Veräußerung und Ver-
pachtung der Staats-Realitäten, über die Benützung der Staatsgebäude, sowie über
die für das Bahneigenthum zu entrichtenden Steuern, Kommunalabgaben und anderen
öffen tlichen Lasten.
B. Mündlicher Theil.
Gegenstände für die 3 Fachprüfungen gemeinsam:
a) die allgemeinen Grundsätze der Reichsverfassung und des Bayerischen Staats= und
Verwaltungsrechtes;
b) die wesentlichen gesetzlichen und verordnungsmäßigen Bestimmungen über das Eisen-
bahnwesen im Allgemeinen, über die Organisatien der K. B. Staatseisenbahnen,
ihr Verhältniß zu anderen deutschen und außerdeutschen Eisenbahnverwaltungen, zur
Post= und Telegraphenverwaltung, zu den übrigen Zweigen der Staatsverwaltung;
) Einrichtungen des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen;
d) die hauptsächlichsten Funktionen der einzelnen Beamtenkategorien der K. B. Staats-
eisenbahnen.
§ 38.
Gegenstände der Prüfung für den mittleren ingenieurtechnischen und
hochbautechnischen Dienst.
A. Schriftlicher und graphischer Theil.
1. Für den ingenieurtechnischen Dieust:
a) Entwerfen von Eisenbahnanlagen (ausnahmlich von Stationsanlagen) mittleren Um-
fanges einschließlich genereller Kostenanschläge mit Begründung und Betriebsplan;
b) Entwerfen mittelgroßer Stationsanlagen einschließlich der Begründung;
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