Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

M 36. 551 
3. Außerdem für den elektrotechnischen Vienst: 
a) Sicherheitsvorschriften für elektrotechnische Starkstromanlagen und sonstige einschlägige 
Normen, Dienstanweisung für Telegraphenmechaniker, für das Personal der elektri- 
schen Starkstromanlagen, für den Gebrauch der elektrischen Läutwerke, für die Unter- 
haltung der Stellwerke, die Telegraphenordnung, die Telephonordnung, Vorschriften 
für den Betrieb und die Buchführung bei den bahneigenen Elektrizitätswerken; 
Arbeiterordnung, Unfallverhütungsvorschriften; 
b) Einrichtung und Konstruktion der im Gebrauche befindlichen telegraphischen und 
telephonischen Anlagen einschließlich der Leitungen, dann der elektrischen Signale 
und Blockwerke, sowie der elektrischen Stellwerke; 
c) Kenntniß und Anwendung der elektrischen Meßinstrumente, ferner des Verfahrens 
bei Untersuchung und Beseitigung von Leitungsstörungen. 
8 40. 
Gegenstände der Prüfung für die Erlangung der Stellen von Kapitänenl. Kl. 
bei der Bodenseedampfschifffahrt. 
A. Schriftlicher Theil. 
In der schriftlichen Prüfung werden Fragen aus: 
a) dem Fahrdienste und dem nautischen Dienste, 
b) dem Abfertigungsdienste, 
c) dem Rechnungsdienste gewählt; ferner wird 
d) zur Erprobung der stylistischen Befähigung eine Aufgabe aus dem Fahrdienste (aus- 
führlicher Bericht über ein während der Fahrt eingetretenes Vorkommniß) gegeben. 
B. Mündlicher Theil. 
1. Theoretischer Theil. 
a) Sämmtliche für den Fahr-, Trajekt= und Hafendienst geltenden Vorschriften; 
b) die tarifarischen und reglementarischen Bestimmungen über die Abfertigung von 
Personen, Reisegepäck, Leichen, Fahrzeugen, lebenden Thieren und Gütern; die zoll- 
amtlichen Vorschriften, soweit sie den Frachtführer betreffen; 
c) Führung und Aufstellung der Schiffsrechnung; 
d) die wichtigsten Ufer- und Fahrwasserverhältnisse; 
Ze) Verkehrsgeographie der Bodensce-Uferstaaten; 
I) Organisation der Staatsbehörden im Allgemeinen und der Staatsverkehrsanstalten 
im Besonderen.
	        
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