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3. Außerdem für den elektrotechnischen Vienst:
a) Sicherheitsvorschriften für elektrotechnische Starkstromanlagen und sonstige einschlägige
Normen, Dienstanweisung für Telegraphenmechaniker, für das Personal der elektri-
schen Starkstromanlagen, für den Gebrauch der elektrischen Läutwerke, für die Unter-
haltung der Stellwerke, die Telegraphenordnung, die Telephonordnung, Vorschriften
für den Betrieb und die Buchführung bei den bahneigenen Elektrizitätswerken;
Arbeiterordnung, Unfallverhütungsvorschriften;
b) Einrichtung und Konstruktion der im Gebrauche befindlichen telegraphischen und
telephonischen Anlagen einschließlich der Leitungen, dann der elektrischen Signale
und Blockwerke, sowie der elektrischen Stellwerke;
c) Kenntniß und Anwendung der elektrischen Meßinstrumente, ferner des Verfahrens
bei Untersuchung und Beseitigung von Leitungsstörungen.
8 40.
Gegenstände der Prüfung für die Erlangung der Stellen von Kapitänenl. Kl.
bei der Bodenseedampfschifffahrt.
A. Schriftlicher Theil.
In der schriftlichen Prüfung werden Fragen aus:
a) dem Fahrdienste und dem nautischen Dienste,
b) dem Abfertigungsdienste,
c) dem Rechnungsdienste gewählt; ferner wird
d) zur Erprobung der stylistischen Befähigung eine Aufgabe aus dem Fahrdienste (aus-
führlicher Bericht über ein während der Fahrt eingetretenes Vorkommniß) gegeben.
B. Mündlicher Theil.
1. Theoretischer Theil.
a) Sämmtliche für den Fahr-, Trajekt= und Hafendienst geltenden Vorschriften;
b) die tarifarischen und reglementarischen Bestimmungen über die Abfertigung von
Personen, Reisegepäck, Leichen, Fahrzeugen, lebenden Thieren und Gütern; die zoll-
amtlichen Vorschriften, soweit sie den Frachtführer betreffen;
c) Führung und Aufstellung der Schiffsrechnung;
d) die wichtigsten Ufer- und Fahrwasserverhältnisse;
Ze) Verkehrsgeographie der Bodensce-Uferstaaten;
I) Organisation der Staatsbehörden im Allgemeinen und der Staatsverkehrsanstalten
im Besonderen.