Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

W# 36. 563 
20. Werkaufseher (in Gasanstalten): 
21. 
23. 
Kenntniß: 
c) der Eigenschaften und des Verhaltens des Leuchtgases im Allgemeinen; 
d) der Gasfabrikation und Gaskomprimirung in allen Theilen; 
e) der Konstruktion einfacher Dampfmaschinen und Dampfkessel mit Zubehör und der 
Behandlung derselben im Allgemeinen; 
1) der Betriebsregeln für Dampfkesselwärter. 
Werkführer (in Gasanstalten). 
Kenntniß: 
Ic) der Herstellung und Unterhaltung der Gasleitungen sammt Zubehör, sowie der 
Aufstellung und Instandhaltung der Gasbeleuchtungsapparate; 
d) der Vorschriften über den Betrieb und die Buchführung bei den Regiegasanstalten; 
e) der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften; 
s)der Durchführung der Kranken-, Unfall-, Alters= und Invaliditäts-Versicherung 
bei den K. B. Staatseisenbahnen. 
Werkaufseher (beim Floß= und Ländehafen in Aschaffenburg): 
Kenntniß: 
c) des Verhaltens und der Wirkung des Wasserdampfes; 
d) der Konstruktion der Dampfkrahnen; 
e) der Betriebsregeln für Dampfkesselwärter, dann der Anweisung für die Behandlung 
und den Gebrauch der Hebekrahnen; 
f) die praktische Befähigung und zwar durch Bedienung eines Dampfkrahnen unter 
Aussicht eines maschinentechnischen Beamten. 
Werkaufseher (im telegraphentechnischen Dienste): 
Kenntniß: 6 
c) der Dienstanweisung für das im telegraphentechnischen Dienste verwendete Personal, 
der Telegraphen-, Telephon= und Signalordnung, sowie der einschlägigen Theile 
der Fahrdienst-Vorschriften und der Vorschriften für Ausführung von Stellwerk- 
und Blockanlagen; 
d) der bei den K. B. Staatseisenbahnen verwendeten elektrischen Telegraphen, Telephone, 
Streckenblocks und aller sonstigen Schwachstrom-Apparate und Batterien; Kenntniß 
ihrer Wirkungsweise, Fertigkeit in ihrer Behandlung, im Auffinden und Beheben 
von Störungen; 
e) Kenntniß der allgemeinen Physik und Chemie, sowie der einfacheren Regeln und 
Gesetze aus der Elektrizitätslehre; "# 
f) Fertigkeit im Telegraphiren. 
917
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.