Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Lehranstalten im Auslande. 
Constantinopel: #Realschule der deutschen und schweizer Schulgemeinde unter Leitung des Dr. Hans 
Karl Schwatlo. 
Berlin, den 6. Juli 1901. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
  
1) Die Anstalt darf Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eines Regierungs- 
Kommissars abgehaltenen Entlassungsprüfung ausstellen, ilofern für diese Prüfung die Prüfungsordnung von Auf- 
sichtswegen genehmigt ist. Befreiungen von der mündlichen Prüfung oder einzelnen Theilen der- 
selben sind unstatthaft. 
  
  
Nr. 4851 II. 
Bekanntmachung, Aenderung der Militär-Transportordnung für Eisenbahnen betreffend. 
R. Staatsministerium des Königlichen Hanses und des Aeußern, 
dann fl. Kriegsministerium. 
Die durch Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 14. Juli ds. Is. (Reichsgeses- 
Blatt 1901 Seite 265/266) verfügte Abänderung der Militär-Transportordnung hat auch 
für die bayerischen Eisenbahnen zu gelten. 
München, den 30. Juli 1901. 
Dr. Graf von Crailsheim. Frhr. v. Asch. 
Nr. 49871I. 
Bekanntmachung, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. 
fl. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern. 
Auf die voraussichtlich am 15. August ds. Is. zur Eröffnung gelangende Bahnstrecke 
Blankenstein-Marxgrün finden, soweit dieselbe auf bayerischem Staatsgebiete gelegen 
ist, die Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns (Bekannt- 
machungen vom 10. Dezember 1892, 22. Mai 1897 und 14. Juni 1898 — Gesetz= u. 
Verordnungsblatt 1892 S. 912 ff., 1897 S. 209 f. und 1898 S. 327 f.) Anwendung. 
München, den 1. Angust 1901. 
Dr. Graf v. Crailsheim.
	        
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