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Nr. 628011
Bekanntmachung, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend.
fl. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern.
Auf die am 1. Oktober ds. Is. zur Eröffnung gelangenden Bahnlinien von Röthen-
bach b. L. nach Scheidegg und von Moosach b. M. nach Schwabing finden die
Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns (Bekanntmachungen vom
10. Dezember 1892, 22. Mai 1897 und 14. Juni 1898 — Gesetz= und Verordnungs-
blatt 1892 Seite 912 ff, 1897 Seite 209 ff. und 1898 Seite 327 ff. —) Anwendung.
München, den 24. September 1901.
In Vertretung:
Staatsrath von Mayer.
Königlich Allerhöchste Genehmigung Augzug aus der Adels-Matrikel
zur Annahme eines fremden Titels.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 18. September ds. Is-
allergnädigst bewogen gefunden, dem Bischofe
von Augsburg, Dr. Petrus Ritter von Hötzl,
Reichsrath der Krone Bayern, die Bewilligung
zur Annahme und Führung des ihm von
Seiner Heiligkeit dem Papste verliehenen
Titels eines päpstlichen Hausprälaten und
Thron-Assistenten, womit die Würde eines
Comes RKomanus verbunden ist, zu ertheilen.
det Königreiches.
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt:
am 18. September 1901 der Gutsbesitzer
in Fruhstorf, K. Bezirksamts Straubing,
Dr. jur. August von Schmieder in Frank-
furt a. M. in erblicher Weise bei der Adels-
Klasse Lit S, Fol. 168, Act.No. 15010 I,
am 20. September 1901 der Ritterguts-
besitzeer Maximilian Freiherr von der
Kettenburg, sammt seinem jüngsten
Sohne Franz Joseph Freiherrn von der
Kettenburg in Würzburg in erblicher
Weise bei der Freiherrn-Klasse Lit. K,
Fol. 42, Act · No. 15060.