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5. Mündliche Berathung zweier oder mehrerer Aerzte jedem derselben (einschließlich des
Besuches):
a) für erste bei TKc .. 5 “ bis 25 ,
b) für jede folgende bei Tag während derselben Krankheit 3 M. bis 15 A,
c) zur Nachtzeit . . . das Doppelte.
6. Schriftliche Berathung (Zeugnisse, Berichte, Gutachten, Briefe).
a) für eine kurze Bescheinigung, worunter auch ganz einfache Berichte oder Gut-
achten fallen, über Gesundheit oder Krankheit eines Menschen 1 &¾ bis 5 4,
(die einfache Unterschrift unter dem gewöhnlichen Scheine einer Kranken-
kasse gilt nicht als ärztliches Zeugniß)
b) für ausführlichen Krankenbericchtt. 3 bis 10 ,
c) für begründetes Gutachten ... 9Mbi830øg
d) für einen Brief im Interesse des Kranken .. 2.-l-.bile.--,
e)fürschr1ftltchenSektwnsbertcht.. . 3 A bis 10 A.
B. Gebühren für ärztliche Verrichtungen.
I. Allgemeine Verrichtungen.
1. Durchleuchtung mittels Röntgen-Strahllen 10 bis 30 ,
2. Photographie mittels Röntgen-Strahlen je nach der Größe 20 bis 50 4,
3. Mikroskopische, chemische oder balteriologische Untersuchung von Sekreten, Exkreten
a) einfacheee . ...2»-Lb185.--
b)zettraubende... .. . 3M. bis 20 M.
4. Beistand bei einer ärztlichen ke (Operation) für jeden hiezu beigezogenen
Arzt . 53 bis 20 A.
Bei Nact .. 10 M. bis 40 M.
5. Ausführung einer Narkose 5 “ bis 154,
welche Gebühr in Wegfall kommt, wenn der die Narkose ausführende Arzt für die
Operation selbst nicht unter 10 —N¾ beanspruchen kann.
6. Anwendung der Infiltrations-Anästhesseeee 3 JN bis 10 MA
7. Wiederbelebungsversuche bei Verunglückten oder Scheintodten 4 ¼“ bis 20 M.
8. Besichtigung oder äußere Untersuchung einer deiche mit Ausstellung einer kurzen
Bescheinigng 3 “ bis 6 +
9. Vornahme einer Leichenöffnung mit Ausstellug einer kurzen Bescheinigung
10 & bis 30 MA.
10. Assistenz bei Vornahme einer Leichenöffnung 5 “& bis 20 +
11. Verlangte Anwesenheit bei Vornahme einer Leichenöffnuung 5 bis 15 M.