Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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5. Mündliche Berathung zweier oder mehrerer Aerzte jedem derselben (einschließlich des 
Besuches): 
a) für erste bei TKc .. 5 “ bis 25 , 
b) für jede folgende bei Tag während derselben Krankheit 3 M. bis 15 A, 
c) zur Nachtzeit . . . das Doppelte. 
6. Schriftliche Berathung (Zeugnisse, Berichte, Gutachten, Briefe). 
a) für eine kurze Bescheinigung, worunter auch ganz einfache Berichte oder Gut- 
achten fallen, über Gesundheit oder Krankheit eines Menschen 1 &¾ bis 5 4, 
(die einfache Unterschrift unter dem gewöhnlichen Scheine einer Kranken- 
kasse gilt nicht als ärztliches Zeugniß) 
b) für ausführlichen Krankenbericchtt. 3 bis 10 , 
c) für begründetes Gutachten ... 9Mbi830øg 
d) für einen Brief im Interesse des Kranken .. 2.-l-.bile.--, 
e)fürschr1ftltchenSektwnsbertcht.. . 3 A bis 10 A. 
B. Gebühren für ärztliche Verrichtungen. 
I. Allgemeine Verrichtungen. 
1. Durchleuchtung mittels Röntgen-Strahllen 10 bis 30 , 
2. Photographie mittels Röntgen-Strahlen je nach der Größe 20 bis 50 4, 
3. Mikroskopische, chemische oder balteriologische Untersuchung von Sekreten, Exkreten 
a) einfacheee . ...2»-Lb185.-- 
b)zettraubende... .. . 3M. bis 20 M. 
4. Beistand bei einer ärztlichen ke (Operation) für jeden hiezu beigezogenen 
Arzt . 53 bis 20 A. 
Bei Nact .. 10 M. bis 40 M. 
5. Ausführung einer Narkose 5 “ bis 154, 
welche Gebühr in Wegfall kommt, wenn der die Narkose ausführende Arzt für die 
Operation selbst nicht unter 10 —N¾ beanspruchen kann. 
6. Anwendung der Infiltrations-Anästhesseeee 3 JN bis 10 MA 
7. Wiederbelebungsversuche bei Verunglückten oder Scheintodten 4 ¼“ bis 20 M. 
8. Besichtigung oder äußere Untersuchung einer deiche mit Ausstellung einer kurzen 
Bescheinigng 3 “ bis 6 + 
9. Vornahme einer Leichenöffnung mit Ausstellug einer kurzen Bescheinigung 
10 & bis 30 MA. 
10. Assistenz bei Vornahme einer Leichenöffnung 5 “& bis 20 + 
11. Verlangte Anwesenheit bei Vornahme einer Leichenöffnuung 5 bis 15 M.
	        
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