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§ 18.
1. Ueber die Vornahme der Prüfungen, die hiebei sich ergebenden Vorkommnisse sowie
über die Abstimmungen hat jede Prüfungskommission ein Protokoll aufzunehmen, welches
von dem Vorsitzenden und von sämmtlichen Mitgliedern zu unterzeichnen ist.
2. Jedes Kommissionsmitglied kann die Aufnahme eines Separatvotums
Protokoll verlangen.
in das
3. Die Prüfungskommissionen sind befugt, etwaige durch die Prüfung veranlaßte
Wünsche und Anträge zu Protokoll nehmen zu lassen.
4. Die Vorsitzenden haben die Protokolle dem K. Staatsministerium des Innern für
Kirchen= und Schulangelegenheiten berichtlich vorzulegen.
Hofdienst-Nachricht.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 28. Oktober ds. Is. den Hauptmann
à la Suite des Generalstabs und Adjutanten
des Kriegsministers Friedrich Freiherrn Kreß
von Kreßenstein auf sein allerunterthänigstes
Ansuchen zum Königlichen Kämmerer zuernennen.
Ordens-Verleihungen.
Im Namen Seiner Mojestät des Klönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 21. Oktober ds. Is.
allergnädigst bewogen gefunden, nachstehende
Ordensauszeichnungen zu verleihen:
I. den Verdienstorden vom heiligen
Michael II. Klasse mit Stern:
dem K. Staatsrathe i. o. D. Ferdinand
Freiherrn von Raesfeldt, Vorstand der
K. Staats-Schuldentilgungskommission;
II. das Komthurkreuz des Verdienstordens
der Bayerischen Krone:
dem K. Kämmerer Heinrich Freiherrn
Tucher von Simmelsdorf, außerordent-
lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister
am K. Italienischen Hofe in Rom;
III. das Ritterkreuz des Verdienstordens
der Bayerischen Krone:
dem Ministerialrathe im K. Staatsmini-=
sterium des Königlichen Hauses und des
Aeußern Heinrich Frauendorfer.
Prädikats-Verleihungen.
Im Namen Seiner Moajestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 22. Oktober ds. Is.
allergnädigst bewogen gefunden, den K. Palast-
damen Marianne Gräfin von Quadt-
Wykradt-Isny, geborenen Gräfin von
Rechberg und Rothenlöwen und Espe-
ranza Freifrau Truchseß von Wetzhausen,
geborenen de Sarachaga# Lobanow
de Rostow, gebührenfrei das Prädikat „Ex-
cellenz“ zu verleihen.