Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

656 
§ 18. 
1. Ueber die Vornahme der Prüfungen, die hiebei sich ergebenden Vorkommnisse sowie 
über die Abstimmungen hat jede Prüfungskommission ein Protokoll aufzunehmen, welches 
von dem Vorsitzenden und von sämmtlichen Mitgliedern zu unterzeichnen ist. 
2. Jedes Kommissionsmitglied kann die Aufnahme eines Separatvotums 
Protokoll verlangen. 
in das 
3. Die Prüfungskommissionen sind befugt, etwaige durch die Prüfung veranlaßte 
Wünsche und Anträge zu Protokoll nehmen zu lassen. 
4. Die Vorsitzenden haben die Protokolle dem K. Staatsministerium des Innern für 
Kirchen= und Schulangelegenheiten berichtlich vorzulegen. 
  
Hofdienst-Nachricht. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 28. Oktober ds. Is. den Hauptmann 
à la Suite des Generalstabs und Adjutanten 
des Kriegsministers Friedrich Freiherrn Kreß 
von Kreßenstein auf sein allerunterthänigstes 
Ansuchen zum Königlichen Kämmerer zuernennen. 
  
  
Ordens-Verleihungen. 
  
Im Namen Seiner Mojestät des Klönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 21. Oktober ds. Is. 
allergnädigst bewogen gefunden, nachstehende 
Ordensauszeichnungen zu verleihen: 
I. den Verdienstorden vom heiligen 
Michael II. Klasse mit Stern: 
dem K. Staatsrathe i. o. D. Ferdinand 
Freiherrn von Raesfeldt, Vorstand der 
K. Staats-Schuldentilgungskommission; 
II. das Komthurkreuz des Verdienstordens 
der Bayerischen Krone: 
dem K. Kämmerer Heinrich Freiherrn 
Tucher von Simmelsdorf, außerordent- 
lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister 
am K. Italienischen Hofe in Rom; 
III. das Ritterkreuz des Verdienstordens 
der Bayerischen Krone: 
dem Ministerialrathe im K. Staatsmini-= 
sterium des Königlichen Hauses und des 
Aeußern Heinrich Frauendorfer. 
  
Prädikats-Verleihungen. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 22. Oktober ds. Is. 
allergnädigst bewogen gefunden, den K. Palast- 
damen Marianne Gräfin von Quadt- 
Wykradt-Isny, geborenen Gräfin von 
Rechberg und Rothenlöwen und Espe- 
ranza Freifrau Truchseß von Wetzhausen, 
geborenen de Sarachaga# Lobanow 
de Rostow, gebührenfrei das Prädikat „Ex- 
cellenz“ zu verleihen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.