MBZ2. 685
§ 16. (14) Besondere Be-
stimmungen
1. Die Führer der Kettendampfer haben insbesondere Sorgfalt darauf zu verwenden, gesteisch bonr
daß die Annäherung der Kettenschleppzüge, zumal an Stromschnellen, Engen, Krümmungen, schifffahrt.
Fähren und Brücken den Führern der entgegenkommenden Fahrzeuge wie auch den Führern
der Ueberfähren so rechtzeitig bekannt wird, daß zum Ausweichen, Anhalten oder Beilegen
noch Anstalt getroffen werden kann. Zu diesem Zweck werden bei der Bergfahrt mit dem
auf dem Kettendampfer befindlichen Nebelhorn Signale gegeben, welche in Pfiffen (Tönen)
von entsprechender Dauer nicht unter 10 Sekunden mit Zwischenräumen von gleicher Dauer
bestehen Auf diese Signale haben die entgegenkommenden Schiffe oder Flöße nach Maß-
gabe der nachfolgenden Bestimmungen beizufahren oder auszuweichen.
Das Signal zum Beifahren der auf der Thalfahrt begriffenen Schiffe und der
Einzelflöße besteht in zwei, für einige besonders zu kennzeichnende Plätze in drei solchen
Pfiffen.
Auf das mit einem solchen Pfiff gegebene Zeichen hin haben die Thalschiffe und die
Flöße sich mit der Fahrt bezüglich des Ausweichens zu richten.
Die Führer der Ueberfähren haben auf beide Signale das Fahrwasser frei zu
machen.
Die Abgabe dieser Signale hat an den in der Anlage l bezeichneten Stellen statt-
zufinden.
Wird dem Führer eines Kettenschleppzuges ein Floßzug gewahrschaut, so hat der
Schleppzug unterhalb der nächsten Stromschnelle, Enge oder Brücke anzuhalten und dort so
lange zu warten, bis der Floßzug durchgefahren ist.
An den Brücken zu Aschaffenburg, Klingenberg und Miltenberg hat die Wahrschau
für Beifahren der auf der Thalfahrt begriffenen Schiffe und der Flöße mittelst Flaggen (Laternen)
nach Ziffer 1, 2 und 3 der Anlage II zu erfolgen. Die Sperre der Strecke Würzburg-
Zell für Thalschiffe und Flöße ordnet der Wehrmeister in Würzburg nach Ziffer 4 der
gleichen Anlage II an. Die Sperre der Strecke bei und unterhalb Kitzingen ordnet der
Mainfährer zu Mainstockkeim nach den Bestimmungen der Ziffer 5 der gleichen An-
lage II an.
Kommen zwei an der Kette fahrende Dampfschiffe einander entgegen, so haben sie sich
durch kurze Nebelhornsignale zu verständigen, und zwar hat zuerst das Bergdampfschiff recht-
zeitig das Signal „Halt“ mit 3 rasch aufeinanderfolgenden Pfiffen, hierauf das Thalschiff
das Signal „Vorrücken“ mit einem kurzen Pfiff und beim Beginn der Weiterfahrt das
Bergschiff das Signal „Achtung“ für die Bemannung des Anhanges ebenfalls mit einem
kurzen Pfiff zu geben.
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