Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Pseh- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
55. 
München, den 23. Dezember 1901. 
  
Inhalt: 
Gesetz vom 18. Dezember 1901, den zweigeleisigen Ausbau der Staatseisenbahnen, die Verlängerung der Vor- 
ortsdoppelbahn von Planegg nach Gauting und die Beschaffung von Fahrmaterial betreffend. — Gesetz 
vom 18. Dezember 1901, den Bedarf für Erweiterungs-, Ergänzungs= und Neubauten auf den im Betrieb 
befindlichen Staatseisenbahnen betreffend. — Gesetz vom 18. Dezember 1901, die Portsehung der Grund- 
entlastung betreffend. — Hofdienst-Nachricht. — Dienstes-Nachrichten. — Königlich Allerhöchste Genehmigung 
zur Annahme einer fremden Dekoration. — Consulat der Vereinigten Staaten von Amerika in München. 
— Auszug aus der Adelsmatrikel des Königreiches. 
  
  
  
Gesetz, den zweigeleisigen Ausbau der Staatseisenbahnen, die Verlängerung der Vorortsdoppelbahn 
von Planegg nach Gauting und die Beschaffung von Fahrmaterial betreffend. 
Im Mamen Seiner Mazjestät des Königs. 
TZitpol!, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Haykrn, 
Regent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der Kammer 
der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was folgt: 
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