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Anlage B. Formular zur Zustellung an
% Betheiligte (allgemein).
Nr.
vorladung.
In der Sache, betreffend
findet öffentlich= mündliche Verhandlung der k. Regierung . „Kammer des
Innern, zu am
. den ten 19
Vormittags Uhr
tm .. ..statt.
Hiezu werden Sie als Betheiligter mit dem Eröffnen eingeladen, daß auch im Falle Ihres
Nichterscheinens Beschluß gefaßt werden würde.
Es ist Ihnen nach Maßgabe des § 4 der Vollzugsvorschriften vom 25. Januar 1901 zum
Gesetze vom 8. August 1878, betreffend die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofes und das
Verfahren in Verwaltungsrechtssachen, unbenommen, einen Beistand mitzubringen oder statt per-
sönlichen Erscheinens einen Bevollmächtigten abzuordnen.
Letzterer muß jedoch eine schriftliche Vollmacht übergeben.
Gegenwärtige Ladungsurkunde ist zur Verhandlung mitzubringen.
„den . . .ten . .. . . . 19..
Königl. Regierung Kammer des Innern.
An
zu