Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Art. 1. 
Der Bedarf 
1. für den zweigeleisigen Ausbau der Bahnstrecken Buchloe—Kempten, Landau alJ.— 
Plattling, Weigolshausen— Rottendorf, Hochstadt—Marktzeuln — Rothenkirchen 
  
und Schnabelwaid —Kirchenlaibach wird aff 26 195000—# 
2. für die Verlängerung der doppelgeleisigen Vorortsbahn von Planegg 
nach Gauting auf . .. . 541000Jä 
3. für Beschaffung von Fahrmaterial auf 18061000 + 
zusammen auf den Höchstbetrag poo 44. 797000 “ 
(vier und vierzig Millionen siebenhundert sieben und neunzig Tausend Mark) 
festgesetzt. 
Art. 2. 
Der K. Staatsminister der Finanzen ist ermächtigt, zur Deckung des in Art. 1 fest- 
gesetzten Bedarfes ein auf die Staatseisenbahnen zu versicherndes Staatsanlehen im gleichen 
Betrage aufzunehmen. 
Die Ausgaben für die Verzinsung dieses Anlehens während der Bauzeit und die 
Geldaufbringungskosten sind durch Erhöhung der Anlehenssumme zu beschaffen. 
Von der Zeit der Vollendung der in Art. 1 bezeichneten Objekte an hat die 
Verzinsung der für dieselben aufgenommenen Summe aus der Eisenbahnbetriebsrente zu 
erfolgen. 
Die Tilgung des Anlehens richtet sich nach den Bestimmungen der hiefür maßgebenden 
Gesetze. 
Gegeben zu München, den 18. Dezember 1901. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Grafv. Trailsheim. Dr. Frhr. u. RNiedel. Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. Frhr. v. Leonrod. Frhr. v. Asch. Dr. v. Landmam. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Ministerialrath 
im K. Staatsministerium des Innern- 
Dr. Proebst.
	        
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