Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

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Lit. 
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A Nr. 1 —250 zu je 2000 1K., 
B „ 1—300 „ „ 1000 &, 
C „ 1—250 „ „ 500 „4, 
„ D „ 1—250 „ „ 200 J4, 
„ E „ 1—250 „ „ 100 .4, 
halbjährig am 1. April und am 1. Oktober verzinslich, ertheilt. 
München, den 13. Februar 1901. 
In Vertretung: 
Staatsrath von Neumayr. 
77 
  
Nr. 3075. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
ifl. Staatsministerium des Junern. 
Der Bayerischen Handelsbank in München wurde die Genehmigung ertheilt, innerhalb 
des gesetzlich zulässigen Maximalbetrags drei Serien neuer, auf den Inhaber lautender, ver- 
loosbarer, mit 4% verzinslicher Hypothekenpfandbriefe zu je 10 Millionen Mark, eingetheilt in 
Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 „X, in den Verkehr zu bringen. 
Die Pfandbriefe der zunächst auszugebenden ersten Serie tragen, und zwar die Stücke: 
über 2000 JK die Nummern 9001 bis 9800 
„ 1000 „ „ 45001 „ 50000 
„ 500 + „ „ 36001 „ 38000 
„ 200 M „ „ 44001 „ 49000 
„ 100 + „ „ 44001 „ 48000,. 
während diejenigen über 5000 J mit Nummer 1 beginnen und bis Nummer 200 reichen. 
München, den 14. Februar 1901. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. 
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Nr. 3202. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadt— 
gemeinde Volkach betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuches 
und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und Verordnungs-
	        
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