II. Civilrecht. C. Obligationenrecht.= 323
5) Tausch. XXXVII, 176, 379. Immobilientausch
mit * der bedungenen Aufgabe! in der Notariatsurkunde
245. Notariell beurkundeter Anwesenstausch.
Actio doll wegen Verleitung zur Verschweigung eines
Vertragspunktes hiebei. EB. J, 263. Tausch von Grundstücken
zur Arrondirung eines standcsherrlichen Stammgutes.
Einvernehmung der Anwärter und Hypothekgläubiger. V,
6) Gutsübergale s. Besondere deutschrechtliche Güterverhältmisse
(Bauerngüter).
Sachenmiethe und Pacht. Miethvertrag.
XXXVII, 289, 379. Kauf bricht Miethe. Stillschweigende
Nelokation. Eß I, 319. Anwendung des Grundfsatzes
„Kauf bricht Micthe" auf den Aftermiether. Landtags-Abschied
v. 18. Febr. 1871 8. 21 und Augsburger Slatuterrecht.
XL, 122. Rolocatio tacita. Miethfrist. XI,
Ansprüche des Vermiethers bei faktischer ““ 38
gemietheten Wohnungsräume durch den Miether nach abgelaufener
Kündungsfrist. XXXVI, 317. Genießt eine · Miethzinsforderung
außer dem Konkurse ein Vorzugsrecht vor einer
Forderung, für welche der Gläubiger die gerichtliche
Auspfändung des Schuldners wirklich erlangt hat? EB. I,
26, Recht des Vermiethers an den Invekten und Illaten
des Micthers unter dem Einflusse des bayer. Hyp.=Ges.
XXXV, 241. Miethauflösung wegen Feuchtigkeit eines
Verkaufsladens. XXXVIII. 289. Ende der Wohnungsmiethe
nach der Nürnberger Reformation. XXXVII, 155.
Jagdpacht. Clausule rebus sic stantibus. XII# 221.
Verhältniß des d. gegen den Jagdpächter bei Ausübung
der Jagd. XXXIX, 222. Anspruch des Pächters
einer subhastirten Licgenschaft' auf Haltung des Pachtvertrages.
XXXVIII, 182. Anspruch des Pächters bezüglich der
Eutozugehörungen. XXXIX, 31. Aufprüche des Verpächters
gegen den Pächter wegen vertragswidrigen Gebrauches
des Pachtobjektes. Zeit der Geltendmachung berselben.
222. Die Haftung des Verpächters wegen Nichterfüllung
wird durch anderweitige Unternehmungen des Pächters nicht
auggeschlossen. XL, 111. Haftung des Pächters für Armenverköstigung
nach preuß. Landr. XXXVIII, 381. Kompensationsrecht
des Pächters im Gläubigerkonkurse. XXXIU, 245
8) Dienstmiethe und sonstige entgelkliche
Dienstleistungen. Werkverdingung. XXXVII, 98, 169,
204. Dienstvertrag. XXXVII, 145. Lohnbezahlung für
Dienstmiethe. XXXVIII, 91. Verjährung des Dienstlohns.
XXXVI, 378. Insbesondere bei unbestimmt gelassener
Dienstzeit. Bayer. Landr. XXXVI, 347. Dienstleistun F
außer dem Dienstboten- und Taglöhnerverhältnisse. XXXV
21.