Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

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Formular  C.

Inhaber  hat  diesen  Legitimationsschein  während  des

Betriebs  seines  Gewerbes  stets  bei  sich  zu  führen  und  darf

denselben  Anderen  nicht  überlassen.

Inhalt  der  1.  Seite.

 

MW.  ss*2;W2p-.R

Deutsches  Reich.

für  das  Jahr  18

Ausdehnung,  für  den  Bezirk

wohnhaft  zu.
ist  befugt.

den  .  .  len

K.  Oberamt

 

Inhalt  der  2.  Seite.

Königreich  Württemberg.
Legitimations-Schein

giltig,  vorbehaltlich  der  Entrichtung  der  Landessteuern  und  vorbehaltlich  der

18

Beschreibung  der  Person  des  Inhabers.

Staueur  Au0gen
Haare  .  ..  ..  .  .  .  AMlter.
Besondere  gennjeichen.

Unterschrift  des  Inhabers:

Raum  zum
Eintrag  über
die  Erfüllung
der  Gewerbe-I

  steuerpflicht.

3.  Seite.  Raum  für  *- 



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