Contents : Die historischen Dokumente aus Deutschlands Eisernem Jahr 1914 bis 1915.

Bekanntmachungen.

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Der  Höchstkommandierende  General  Großfürst  Nicolai  hat  befohlen,
  daß  der  Rubel  mit  2,50  Mark  in  Zahlung  genommen  werden  muß.
Zuwiderhandlungen  werden  mit  dreitausend  Mark  Geldstrafe  und  sofortige
  Verhaftung  bestraft.

 

 

 

Der  Oberstkommandierende  der  russischen  Armee  befiehlt:

1.  Alle  Magazine  der  Stadt  sind  verpflichtet,  den  Handel  ab  19.  August
(1.  September)  von  8  Uhr  vormittags  bis  6  Uhr  nachmittags  zu  betreiben.

In  den  Handlungen,  deren  Besitzer  abwesend  sind,  muß  der  Verkauf
  auf  Anordnung  der  Stadtverwaltung  organisiert  werden.

Die  Waren  der  Handlungen,  die  nicht  zur  angesetzten  Zeit  geöffnet
  sind,  werden  konfisziert,  die  Inhaber  jedoch  werden  mit  3000  Mark
bestraft  und  außerdem  arretiert.

2.  Die  Preise  dürfen  nicht  erhöht  werden  und  müssen  dieselben  bleiben
wie  vor  dem  Einmarsche  des  Kaiserlichen  Russischen  Heeres  in  Ostpreußen;
  die  Schuldigen  werden  mit  3000  Mark  bestraft  und  arretiert.

Insterburg,  den  31.  August  1914.

gez.  Oberstleutnant  Nerinowsky,

Kommandant  des  Hauptquartiers.

 

 

Buchdruckerei  der  Oftdeutschen  Volkszeitung  in  Insterburg,