Bekanntmachungen.
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Der Höchstkommandierende General Großfürst Nicolai hat befohlen,
daß der Rubel mit 2,50 Mark in Zahlung genommen werden muß.
Zuwiderhandlungen werden mit dreitausend Mark Geldstrafe und sofortige
Verhaftung bestraft.
Der Oberstkommandierende der russischen Armee befiehlt:
1. Alle Magazine der Stadt sind verpflichtet, den Handel ab 19. August
(1. September) von 8 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags zu betreiben.
In den Handlungen, deren Besitzer abwesend sind, muß der Verkauf
auf Anordnung der Stadtverwaltung organisiert werden.
Die Waren der Handlungen, die nicht zur angesetzten Zeit geöffnet
sind, werden konfisziert, die Inhaber jedoch werden mit 3000 Mark
bestraft und außerdem arretiert.
2. Die Preise dürfen nicht erhöht werden und müssen dieselben bleiben
wie vor dem Einmarsche des Kaiserlichen Russischen Heeres in Ostpreußen;
die Schuldigen werden mit 3000 Mark bestraft und arretiert.
Insterburg, den 31. August 1914.
gez. Oberstleutnant Nerinowsky,
Kommandant des Hauptquartiers.
Buchdruckerei der Oftdeutschen Volkszeitung in Insterburg,