Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

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Königlich Allerhöchste Genehmigung, 
den Hofstaat Seiner Königlichen goheit des Prinzen 
Kudwig von ZLayern betreffend. 
Im Namen Seiner Moajestät des Hönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich vermöge Allerhöchster Entschließung 
vom 23. März 1905 allergnädigst bewogen 
gefunden, die seitens Seiner Königlichen Hoheit 
des Prinzen Ludwig von Bayern getroffene 
Wahl des Oberstleutnants Freiherrn von 
Laßberg zu Hoöchstderen Hofmarschall zu 
genehmigen und demselben den Rang eines 
solchen zu verleihen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
  
  
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 7. März 1905 dem K. Staats- 
minister für Verkehrsangelegenheiten Heinrich 
Ritter von Frauendorfer für das ihm von 
Seiner Majestät dem Könige von Württem- 
berg verliehene Großkreuz des K. Württem- 
bergischen Friedrichs-Ordens, und 
unterm 14. März 1905 dem K. Kämmerer, 
erblichen Reichsrat der Krone Bayern und 
Hauptmann a. D. Markus Freiherrn von 
Schunurbein für das ihm von Seiner Maje- 
stät dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen, 
verliehene Ehren-Ritterkreuz des K. Preußischen 
Johanniter-Ordens 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu erteilen.
	        
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