Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

    
ch#und Verordunngs- 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 5. 
München, den 31. Jannar 1905. 
  
. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 26. Jannar 1905, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die 
Stadtgemeinde Au er betreffend. — Bekanntmachung vom 27. Jannar 1905, die Behandlung der 
Depositen bei den K. Bankkassen betreffend. 
  
  
  
  
  
Nr. 1819. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde 
Augsburg betreffend. 
#. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den K. Staatsministerien der Iustiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuches 
und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und Verordnungs- 
blatt Seite 1229) der Stadtgemeinde Augsburg auf Grund der Beschlüsse der städtischen 
Kollegien vom 22. und 27. Oktober 1904, dann des staatsaussichtlichen Bescheides der 
K. Regierung von Schwaben und Neuburg, Kammer des Innern, vom 20. Jannar 1905 
die Genehmigung erteilt, 3½ %% ige Schuldverschreibungen auf den Juhaber im Gesamt- 
neunwerte von 5000 000 —X auszugeben, und zwar: 
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