Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

310 
Anlage B. 
Verkehrslast 
für neue und zu erneuernde Brücken. 
Ein Zug mit zwei Lokomotiven in ungünstiger Stellung und einer 
unbeschränkten Anzahl einseitig angehängter Wagen von den nachstehend 
angegebenen Achsbelastungen und Radständen. 
  
Lokomotive. Wagen 
EIIIBIIBBIIIIIIIIIIIIIIE 
——. i 1· 6 6 ". u 
oder aber: 
eine Achse von 10t, oder 
— 
zwei Achsen von je 20 t, oder 1°81 
. 2 ½ 
drei Achsen von je 19t, oder 1•1 "c1— 
e9 # 
vier Achsen von je 18 t 1 1°01 ul 
Ists-s 
wenn durch diese Belastungen die Brücken oder Brückenteile stärker beansprucht 
werden, als durch die oben angegebene Lokomotive.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.