Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

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J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1903. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1903 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1905. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Oberbayern beträgt für das Jahr 1905 
13 610 060 & 70 J, wovon ein Steuerprozent auf 136 100 MA 60 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1905. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die vom Landrate bei Prüfung des Vorauschlages gestellten Anträge und gefaßten 
Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung: 
1. Hinsichtlich der Genehmigung des Landratsbeschlusses wegen Vermehrung der Frei- 
plätze aus oberbayerischen Kreisfonds für taubstumme Kinder verweisen Wir auf die Ent- 
schließung des Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 
8. Dezember 1904 Nr. 26 832. Zu der vom Landrate weiter beschlossenen neuen Wil- 
ligung eines Zuschusses von 8 200 K& zum Gesamtaufwande des Zentraltaubstummeninstituts 
in München geben Wir gerne Unsere Genehmigung. 
2. Der Aufhebung des an den Realschulen des Kreises noch bestehenden Inskriptions= 
geldes vom Schuljahr 1906/07 ab wird in der vom Landrat beschlossenen Fassung die Ge- 
nehmigung erteilt. 
3. Zu dem Landratsbeschlusse über die nachträgliche Bewilligung von 7300 für 
1904 und von 15 000 & für 1905 zur Gewährung von Pensionszuschüssen an das vor 
dem Jahre 1904 in den Ruhestand getretene Lehrpersonal (mit Ausnahme der Hilfslehrer 
und Hilfslehrerinnen und der an gemeindlichen Pensionseinrichtungen teilnehmenden Pensionisten), 
ferner, soweit die für 1905 zur Verfügung gestellten Mittel für Pensionszuschüsse nicht er-
	        
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