Nr. 24.
Kap. 8
Tit
Vortrag
333
Festgesetzter
Betrag
42
III
10
Pensionen und Alimentationen:
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine
quiesziert waren:
aa) aus Zentralfonds. – 4 — F
bb) aus Kreisfonds
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals
und zwar:
aa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige
Lehrpersonen:
a) aus Zentralfonds
6) aus Kreisfonds
bb) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen
Dienstalterszulage im Pensionsfalle aus Zentral-
fonds .45 886 – J
c)) zur unterstützung der vor dem 1. Januar 1896
pensionierten Lehrpersonen und zur Gewährung von
Zuschüssen an die Pensions= und Relikten-Unterstützungs-
zuschuß-Kasse für das an gemeindlichen Pensionsein-
fichtungen nicht teilnehmende Lehrpersoncl
dd) zur Unterstützung des vor dem 1. Januar 1904 zu-
gegangenen pensionierten Volksschullehrpersonals
R) Unterstützungsbeiträge für Schullehrer-Relikten:
aa) aus Zentralfonds:
a) je 240 .∆ oder 300 .K für die Witwen, 130 —4
oder 150 .∆& für die Doppelwaisen und 100 .X für
die einfachen Waisen 158 510 +∆ — 5JT
6) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896
zugegangenen Lehrer-Relikten und zur Gewährung
von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten-
Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeind-
lichen Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende
Lehrpersonal
7) für dürftige, dem Uniersüsungsale enwachfne
Lehrerwaisen. .
bb) aus Kreisfonds:
a) im allgemeinen (in bisheriger Weises
69) Beiträge à 90 .∆ für die Witwen, 36 .4 für
die Doppelwaisen und 27 .K für die einfachen
Waisen
J) Zulagen à 60.4 für Witwen, welche das 65. Lebens-
jahr zurückgelegt haben.
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer-Witwen- und Waisen-
kasse des Kreises
e) Beitrag an die Witwen- und Waisentase der Shꝛillehrer
in München.
S. C
253 520—
219 153—
15 200—
15 000—
5600—
2 000—
234—
40 851—
8 340—
12 000—
1 200 —