Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

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Abschied für den Landrat der Pfalz über dessen Verhandlungen für das Jahr 1905. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Tlitpol!. 
von Gottes Gnaden Höniglicher Prinz von Gayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate der Pfalz in seinen Sitzungen vom 
7. bis 19. November 1904 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
I. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1903. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1903 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1905. 
Die dem Voranschlage zu Grunde liegende Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks 
der Pfalz beträgt für das Jahr 1905: 4882776 95 J, wovon ein Steuerprozent 
auf 48 827 & 76 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1905. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen 
erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die von dem Laudrate bei Prüfung des Voranschlages gestellten Anträge und 
gefaßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung: 
1. Die vom Landrate beschlossenen Erhöhungen der Zuschüsse aus Kreiefonds für die 
landwirtschaftlichen Winterschulen des Regierungsbezirkes wie für die Wein= und Obst 
bauschule in Neustadt a, H. genehmigen Wir gerne. Wegen der vom Landrate erbetenen 
Zuschüsse aus Staatsfonds an die landwirtschaftlichen Winterschulen hat das Staatsministerium
	        
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