Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

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Kap. 8 E 
1 
  
  
  
  
  
Vortrag 
Festgesetzter 
  
Betrag 
—— 
  
III 
  
1 
!E— 
12 
  
13 
  
b) bbh) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen 
Dienstalterszulagen im Pensionsfalle aus Zentral- 
fonds- .. 31657J81J 
co) zur unterstützung der bor dem 1. Januar 1896 pen- 
sionierten Lehrpersonen und zur Gewährung von Zu- 
schüssen an die Pensions= und Reliktenunterstützungs- 
Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensionsein- 
richtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal. 
c) Unterstützungsbeiträge für Schullehrerrelikten: 
aa) aus Zentralfonds: 
a) je 240 .∆K oder 300 .∆ für die Witwen, 130 .4# 
oder 150 für die Doppelwaisen und 100 .4 
für die einfachen Waisen. 135 301 ∆ 65 J 
6) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 
zugegangenen Lehrerrelikten und zur Gewährung 
von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten- 
unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeind- 
lichen Venfionseinrichtungen nicht teilnehmende 
Lehrpersonal 
7) für dürftige, dem untersibungeoler rwasen 
behrermaifen .. 
bb)ausKretsfonds.... 
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer-Witwen- 
kasse des Kreises 
e) Zuschuß an die Kreisschulinspektors-Witwe den * * 
Bezuge aus der Lehrerwitwenkasse 
f)Zuschuß an das pfälzische Lehrerwaisenstift . 
nnd Waisen- 
Unterstützungen für dürftige Schulamtszöglinge und Schulpraktikanten: 
a) für dürftige männliche Schulamtszöglinge und Schulpraktikanten 
b) für Schülerinnen weiblicher Bildungsanstalten, die sich dem 
Lehrberufe widmen wollen 
Ubrige Ausgaben: 
a) für Elementarfortbildungsschulen 
b) zur Förderung der Distriktsschulbibliotheken für die Fortbildung 
der Schullehrer 
c) zur Förderung des Fortbildungswesens des Volksschullehrer- 
personals (Bildung von Konferenzbezirken) 
c) zur Hebung des Unterrichts in den weiblichen Handarbeiten 
Reservefonds für die Volksschulen 
P 
1 
11 560.— 
1 
6 
l 
6 570|— 
2 000— 
20 000 — 
*360— 
5215 
10 000— 
1.000 — 
2 )500 — 
700 — 
6 950.— 
7 000/— 
’i 
  
Summe § 1 761 743.4 81.0 
  
1569 358.80
	        
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