Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

Nr. 24. 381 
Abschied für den Landrat der Oberpfalz und von Regensburg über dessen Verhandlungen für 
das Jahr 1905. 
Im MNamen Seiner Majestät des Königs. 
Tlitpoll!, 
von Gottes Gnaden Büniglicher Prinz von Bahern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate der Oberpfalz und von Regensburg in 
seinen Sitzungen vom 7. bis 19. November 1904 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen, und erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1903. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1903 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1905. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks der Oberpfalz und von Regensburg 
beträgt für das Jahr 1905: 2350 792 —X, wovon ein Steuerprozent auf 23507 92 J 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1905. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-- 
Einnahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Ge- 
nehmigung.
	        
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