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jährlich wiederkehrenden Ausgaben 1000 M, im ganzen 2000 , zu bewilligen, desgleichen
zu der auf Rechnung der allgemeinen Reserve erfolgten Bereitstellung von 500 —X zur Be-
gründung und Unterhaltung von Schülerbibliotheken erteilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
2. Der auf den Bau eines neuen Anstaltsgebäudes für die Taubstummenanstalt in
Würzburg bezügliche Beschluß des Landrates erhält Unsere Genehmigung.
3. Den Beschlüssen über die Gewährung der außerordentlichen Zulagen an Kreisbeamte
und Kreisbedienstete im Vollzuge des § 21 des Finanzgesetzes vom 10. August 1904 und
in Anlehnung an die Allerhöchste Verordnung vom 11. August 1904, die Besoldungen der
Staatsbeamten und Staatsbediensteten betreffend, erteilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
4. Der Beschluß, wonach der Landrat sich bereit erklärt, dem Zuchtverbande für gelbes
Frankenvieh einen entsprechenden Betrag im nächsten Jahre zur Verzinsung und Tilgung
des zur Einrichtung einer Wasserleitung auf dem Pilsterhof aufzunehmenden Darlehens aus
der allgemeinen Reserve zu bewilligen, ist genehm.
5. Die auf die Irrenpflege, insbesondere auf die Errichtung einer zweiten Kreisirren-
anstalt bezüglichen Beschlüsse genehmigen Wir unter wohlgefälliger Anerkennung der vom
Landrate bekundeten Fürsorge.
Den auf den allgemeinen Reservefonds überwiesenen Willigungen erteilen Wir Unsere
Genehmigung. "k
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade.
München, den 26. April 1905.
Luitpold,
Prinz von Bayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Arhr. v. Podewils. Dr. Graf v. Feilitssch. Dr. v. Wehner. v. Pfaff.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
an dessen Statt:
Ministerialrat Krazeisen.