Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

32 
Staatsvertrag 
zwischen 
dem Königreiche Payern und der österreichisch-ungarischen Monarchie, 
betreffend mehrere Eisenbahnanschlüsse an der beiderseitigen Grenze. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, im Namen Seiner Majestät des Königs, 
und 
Seine Majestät der Kaiser von Österreich, König von Böhmen cc. und 
Apostolischer König von Ungarn 
haben zum Zwecke der Herstellung weiterer Eisenbahnverbindungen zwischen den beiderseitigen 
Staatsgebieten und um die hierauf bezüglichen Verhältnisse vertragsmäßig zu regeln und 
festzustellen, zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser: 
Allerhöchstihren Kämmerer, Staatsrat i. o. D, Staatsminister des Königlichen Hauses und 
des Äußern, Vorsitzenden im Ministerrat Klemens Freiherrn von Podewils-Dürniz, 
und 
Seine Majestät der Kaiser von Ssterreich, König von Böhmen 2c. und 
Apostolischer König von Ungarn: 
Allerhöchstihren Geheimen Rat, a. o. Gesandten und bevollmächtigten Minister, Theodor 
Grafen Zichy zu Zich und von Väsonykeö, 
von welchen nach geschehener Mitteilung und gegenseitiger Anerkennung ihrer Vollmachten 
unter dem Vorbehalte der Ratifikation der nachstehende Vertrag verabredet und abgeschlossen 
worden ist. 
Artikel l. 
Die hohen vertragschließenden Teile sind übereingekommen, die Ausführung der Eisen- 
bahnverbindungen: 
1. von Wallern nach Walbdkirchen; 
2. von Reutte über Vils nach Pfronten 
nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen sicherzustellen. 
Die kaiserlich-königliche österreichische Regierung wird die Ausführung der zwischen der 
bestehenden Station Wallern oder einem anderen geeigneten Punkte der Lokalbahn
	        
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