Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

Nr. 24. 141 
Abschied für den Landrat von Schwaben und Neuburg über dessen Verhandlungen für das 
Jahr 1905. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Tnitpold, 
von Gottes Gnaden Hüöniglicher Prinz von Hayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Schwaben und Neuburg in seinen 
Sitzungen vom 7. bis 22. November 1904 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten 
lassen, und erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
I. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1903. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1903 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1905. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Schwaben und Neuburg beträgt für 
das Jahr 1905: 4 608 108 & 57 3J, wovon ein Steuerprozent auf 46 081 && 08 J 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1905. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die von dem Landrate bei Prüfung des Voranschlages gestellten Anträge und ge- 
faßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung: 
717
	        
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