Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

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Dagegen hat derselbe die Summe von 200 000 A, zweihunderttausend 
Mark, als Abfindung an diejenige Tochter seines Fideikommißvorgängers oder 
Agnaten des Hauses Quadt-Isny auszubezahlen, welche in linearer Deszendenz 
aus einer den hiemit neueingeführten obigen Heiratsbestimmungen entsprechenden 
Ehe hervorgegangen ist und somit erbberechtigt gewesen wäre. Auf die weibliche 
Linie geht das Familienfideikommiß nur in dem Falle über, wenn kein männ- 
licher Erbe vorhanden ist, und behalten die hiefür angesetzten Bestimmungen des 
bisher bestehenden Hausstatuts volle Gültigkeit.“ 
München, den 27. April 1905. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. v. Miltner. 
  
Nr. 3373k l. 
Bekanntmachung, Anderung der Militär-Trausport-Ordnung für Eisenbahnen betreffend. 
Kl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten, dann K. Kriegsministerium. 
Die durch Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 13. April 1905 (Reichsgesetz- 
blatt 1905 S. 237—239) verfügten Anderungen der Militär-Transport-Ordnung sind 
auch in der bayerischen Ausgabe dieser Ordnung vorzunehmen. 
München, den 28. April 1905. 
J. V. 
Staatsrat v. Ebermayer. 
krhr. v. Horn. 
  
Hofdienst-Machrichten. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
  
wegen durch Krankheit bewirkter Dienstes- 
unfähigkeit unter Anerkennung seiner lang- 
jährigen mit Treue und Eifer geleisteten 
Dienste in den erbetenen dauernden Ruhestand 
zu versetzen, und 
mit Allerhöchstem Signate vom 29. April 
  
mit Allerhöchstem Signate vom 27. April 
1905, beginnend mit dem 1. Mai 1905 den 
K. Nat und Stabskassier Max Hausmann 
1905 den K. Stabssekretär I. Klasse Franz 
Feiner vom 1. Mai 1905 beginnend zum 
K. Stabekassakontrolleur zu befördern.
	        
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