Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

Nr. 26. 469 
Vorsitzenden des Schiedsgerichts für Arbeiterversicherung der K. B. Staatseisenbahn- 
verwaltung vom 15. Mai 1905 an der K. Regierungsrat im K. Staatsministerium des 
Innern, Ludwig Knözinger, unter gleichzeitiger Enthebung des vormaligen Regierungsrats, 
nunmehrigen Oberregierungsrates im genannten K. Staatsministerium Gustav Kahr von 
dieser Funktion, ernannt worden ist. 
München, den 5. Mai 1905. 
v. Frauendorfer. 
  
Nr. 11207. 
Bekanutmachung, die Uniformierung des Forstpersonales betreffend. 
fl. Staatsministerium der Finanzen. 
Im Mamen Seiner Mojestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben nachstehende Ergänzungen der bestehenden Vorschriften über die Unifor- 
mierung des Forstpersonales (Gesetz= und Verordnungsblatt 1887 S. 261 ff.) allergnädigst 
zu genehmigen geruht. 
A. Galauniform. 
I. Für die Beamten des inneren Dienstes. 
a) Die Ministerial= und Regierungs-Forstsekretäre tragen die Uniform der Forstbuch- 
halter bei den Regierungsforstabteilungen, jedoch mit dem Unterschiede, daß die Eichenlaub- 
stickerei auf dem Kragen — nach beiliegendem Muster A — beiderseits nur aus je zwei 
Eichenblattpaaren nebst je einer Eichel besteht. 
b) Die Forstbuchhaltungsoffizianten tragen die Uniform der Regierungsforstsekretäre, 
jedoch ohne Auszeichnung auf dem Kragen. 
II. Für die Beamten der Lokalverwaltung. 
Die Forstamtsassistenten I. Klasse tragen die für den Forstamtsassessor vorgeschriebene 
Uniform mit dem Unterschiede, daß die Stickerei auf dem Rockkragen statt drei nur zwei 
Eichenblätter — nach beiliegendem Muster B — enthält. 
München, den 5. Mai 1905. 
v. Pfaff. 7
	        
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