Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

Nr. 42. 557 
Stiftungsvermögen einzuverleiben und, sobald tunlich, zur Stiftung neuer Präbenden zu 
verwenden. 
Gegeben Linderhof, den 20. August 1905. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
J. V. 
Staatsrat Dr. v. Proebst. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
an dessen Statt: 
Regierungsrat Neubert. 
  
Nr. 17004. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Der Süddeutschen Bodenkreditbank in München wurde die Genehmigung erteilt, inner- 
halb der gesetzlichen Maximalgrenze für den Pfandbriefumlauf eine neue Serie (Nr. 58) 
Hypothekenpfandbriefe auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 20 Millionen Mark, welche 
unverlosbar und vom Emissionsdatum an 10 Jahre unkündbar sind, von da ab innerhalb 
längstens 50 Jahren im Wege der Kündigung mit vierteljährlicher Frist oder des frei- 
händigen Rückkaufs eingeführt werden, in den Verkehr zu bringen. 
Die neue Pfandbriefserie wird eingeteilt in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 
und 100 Mark. 
München, den 22. August 1905. 
J. V. 
Staatsrat Dr. v. Proobst.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.