Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

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Wir befehlen den Kreisregierungen, Kammern des Innern, alle aus ihrem Kreise 
berufenen Abgeordneten für die zweite Kammer sogleich unter abschriftlicher Mitteilung dieser 
öffentlichen Ausschreibung aufzufordern, sich rechtzeitig in der Haupt= und Residenzstadt 
einzufinden. 
Ort und Stunde der Eröffnung sowie die Formen, unter welchen dieselbe stattfindet, 
werden bei der Anmeldung bekannt gegeben werden. 
Vorderriß, den 4. September 1905. 
Luitpold, 
Prinz von Layern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Frhr. v. Podewils. Dr. Graf v. Feilitzsch. v. Miltner. Dr. v. Wehner. v. Franendorfer. 
v. Pfaff. Frhr. v. Horn. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
an dessen Statt: 
Ministerialrat Krazeisen. 
  
Bekanntmachung, die Ernennung des ersten Präsidenten der Kammer der Reichsräte betreffend. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich unterm 30. August 1905 allergnädigst bewogen gefunden, 
in Rücksicht auf Art. 1 des Gesetzes vom 28. Mai 1852, die Ernennung des ersten 
Präsidenten der Kammer der Reichsräte betreffend, den Standesherrn und erblichen Reichsrat 
Ernst Fürsten von Löwenstein-Wertheim für die Dauer des auf den 28. Sep- 
tember 1905 einberufenen Landtages als ersten Präsidenten der Kammer der Reichsräte zu 
ernennen. 
  
Ordens-Verleihungen. Friedrich Honnen und dem Garderobier 
„„ Friedrich Brandt, beide in Diensten Seiner 
2 n * n- Masestit 5# ansk Königlichen Hoheit des Großherzogs von 
0 9r iche 2 rimn urt- Mecklenburg-Strelitz, die silberne Medaille 
pold, e önigreichs Bayern Verweser, des Verdienstordens vom heiligen Michael 
haben Sich unterm 21. August 1905 aller- u verleihen 8 
gnädigst bewogen gefunden, dem Leibjäger «
	        
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