Metadata : Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1903. (35)

210  XXV.

Für  die  nachstehenden  Grundbuchbezirke:

vom  Amtsgerichtsbezirk  Schönau
den  Grundbuchbezirk  Böllen,

vom  Amtzgerichtsbezirk  Neustadt
die  Grundbuchbezirke  Fischbach  und  Raithenbach,

vom  Amtsgerichtsbezirk  Waldkirch
den  Grundbuchbezirk  Altsimonswald,

vom  Amtsgerichtsbezirk  Pforzheim
den  Grundbuchbezirk  Brötzingen,

vom  Amtsgerichtsbezirk  Boxberg
den  Grundbuchbezirk  Bobstadt,

vom  Amtsgerichtsbezirk  Eberbach
den  Grundbuchbezirk  Balsbach,

vom  Amtsgerichtsbezirk  Tauberbischofsheim
den  Grundbuchbezirk  Grünsfeldhausen,
vom  Amtzsgerichtsbezirk  Wertheim
den  Grundbuchbezirk  Hundheim
ist  das  Grundbuch  mit  dem  1.  Januar  1904  als  angelegt  anzusehen.
Karlsruhe,  den  14.  Dezember  1903.
Großherzogliches  Ministerium  der  Justiz,  des  Kultus  und  Unterrichts.
von  Dusch.  Dr.  Bartuing.

Bekanntmachung.
(Vom  18.  Dezember  1903.)
Die  Statistik  der  gewerblichen  Streitigkeiten  betreffend.

Die  Vollzugsanleitung  zu  Formular  4  der  Verordnung  obigen  Betreffs  vom  3.  Mai  1902
(Gesetzes=  und  Verordnungsblatt  Seite  73)  wird  einer  Anregung  des  Reichsamts  des  Innern
entsprechend  im  Einverständnis  mit  Großherzoglichem  Ministerium  des  Innern  geändert  und
ergänzt  wie  folgt:

Ziffer  2  erhält  folgende  Fassung:

In  den  Spalten  3  bis  20  sind  die  aus  den  Vorjahren  stammenden  aber  erst
im  Geschäftsjahre  erledigten  Sachen  mit  roter  Tinte,  die  neu  anhängig  gewordenen
Sachen  mit  schwarzer  Tinte  darzustellen.

Der  Ziffer  3  wird  als  zweiter  Satz  beigefügt:

Auch  ist  darin  die  Zahl  der  Fälle  anzugeben,  deren  Erledigung  nicht  unter  die
Spalten  6  bis  10  fällt  (z.  B.  Zurücknahme  der  Klage,  Erklärung  der  Unzuständigkeit,
Beruhenlassen  und  dergleichen),  sowie  die  Zahl  derjenigen  Fälle,  bei  denen  der  Wert
des  Streitgegenstandes  (Spalte  16  bis  19)  nicht  ermittelt  worden  ist.

Karlsruhe,  den  18.  Dezember  1903.

Großherzogliches  Ministerium  der  Justiz,  des  Kultus  und  Unterrichts.
von  Dusch.  Erb.

Druck  und  Verlag  von  Malsch  &  Vogel  in  Karlsruhe.