Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

   
kseh und XL 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 51. 
München, den 24. Oktober 1905. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 6. Oktober 1905, den Vermögensstand des Militär-Witwen- und Waisenfonds, dann des 
Invaliden= und des Militär-Milden-Stiftungsfonds für das Rechnungsjahr 1908 betreffend. — Bekannt- 
machung vom 20. Oktober 1905, Erneuerung der Meldungen der in den Bewerberverzeichnissen der Behörden 
aufgeführten Militäranwärter betreffend. 
  
Nr. 52761A. 
Bekanntmachung, den Vermögensstand des Militär-Witwen- und Waisenfonds, dann des In- 
validen= und des Militär-Milden-Stiftungsfonds für das Rechnungsjahr 1903 betreffend. 
K. Kriegsministerium. 
Im MNamen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben auf erstattetes Gutachten des Staatsrates Allerhöchst zu genehmigen 
geruht, daß der Vermögensstand des Militär-Witwen= und Waisen-, dann des Invaliden= 
und des Militär-Milden-Stiftungsfonds für das Rechnungsjahr 1903 durch das Gesetz- 
und Verordnungsblatt veröffentlicht werde. 
München, den 6. Oktober 1905. 
Frhr. v. Lorn. 
113
	        
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