Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

MBI. 643 
Ausweis 
II. über die Anzahl der Personen, welche im Rechnungsjahre 1903 Pensionen und Unterstützungen erhielten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
jedoch im obigen Stande 
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Aus dem Witwen= und Waisenfonds Aus dem Invalidenfonds erhielten 
erhielten monatliche einmalige Aus dem Milden 
Pensionen Unterhalts- Abferti- Lehr ·· Stiftungsfonds 
beiträge gungen sgelder erhielten einmalige 
Unterstützungen Unterstützungen 
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Verlobte Auswãrtige gui « 
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stehen im Genuß einer gesetz- . 
lichen Beihilfe; von diesen sind 1 1 
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Witwen und Waisen inbegriffen, 
welche neben der Beihilfe noch 
Pension 2c. beziehen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
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Die Richtigkeit bestätigt. 
München, den 12. September 1904. 
K. General-Militär-Kasse als Militär-Fonds-Kasee.3
	        
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