Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

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Nr. 21892. 
Bekanntmachung, Erneuerung der Meldungen der in den Bewerberverzeichnissen der Behörden 
aufgeführten Militäranwärter betreffend. 
#4#Staatsministerium des Innern und fl. fKriegsministerium. 
Unter Bezugnahme auf 8 11 der Anstellungsgrundsätze vom Jahre wird darauf 
aufmerksam gemacht, daß zur Vermeidung der Streichung in den Bewerberverzeichnissen die 
Wiederholung der Meldung der vor dem 1. Januar 1905 in denselben vorgemerkten Militär- 
anwärter durch letztere bis zum 1. Dezember 1905 bei der betreffenden, die Verzeichnisse 
führenden Behörde zu bewerkstelligen ist. 
Hiebei sind die in den Familien-, Vermögens-, Gesundheits= und sonstigen wesentlichen 
Verhältnissen etwa eingetretenen Änderungen anzugeben und ist die Richtigkeit der bezüglichen 
Angaben seitens der nicht mehr im aktiven Dienste befindlichen Militäranwärter durch Beilage 
eines amtlichen Leumunds= und Vermögenszeugnisses zu bescheinigen. 
München, den 20. Oktober 1905. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. Frhr. u. Horn.
	        
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