Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

Nr. 52. 
  
Nummer 
des 
Stellen- 
verzeich- 
nisses, 
Anlage D. 
Bezeichnung 
der Behörden, bei welchen die 
Stellen vorhanden sind. 
  
-----ß-e- ——————————....–.. 
  
659 
———......----W 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die An- 
meldungen zu richten sind. 
Bemerkungen. 
  
  
Militärverwaltung. 
a) Preußisches Kontingent. 
Zwischen „Militär-Knaben-Erziehungsanstalt zu Annaburg"“ und „Technische 
Institute der Artillerie“" ist einzuschalten: 
L u. III, 16.Militär-Veterinär-Akademie 
und Militär-Lehrschmieden. 
Die Inspektion des Militär- 
Veterinärwesens. 
Zwischen „Technische Institute der Artillerie" und „Militär-Turnan stalt usw.“ 
ist einzufügen: 
III, 21a. Technische Institute der In- 
fanterie. 
Munitionsrevisoren. 
Berlin, den 7. Oktober 1905. 
Die Direktion der Munitions- 
fabrik in Spandau. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. Richter. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung, 
den Vosüat Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin 
Hhildegard von Bayern betresfend. 
  
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben unterm 11. Oktober 1905 die Ent- 
hebung der Freiin Marie von Guttenberg 
von ihrer Funktion als Hofdame Ihrer König- 
lichen Hoheit der Prinzessin Hildegard von 
Bayern allergnädigst zu genehmigen und der 
von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen 
Ludwig von Bayern getroffenen Wahl der 
Freiin Margarete von Mauchenheim 
gen. Bechtolsheim als Hofdame Ihrer 
Königlichen Hoheit der Prinzessin Hilde- 
gard die Allerhöchste Bestätigung zu erteilen 
geruht.
	        
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