Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

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kranken  und  Choleraverdächtigen  statt.  Die  Durchwanderer  haben  den  zu  diesem  Zwecke
ergehenden  Anordnungen  der  zuständigen  Beamten  und  Bediensteten  Folge  zu  leisten.

3.

Zuwiderhandlungen  gegen  Ziff.  1  oder  2  sind,  sofern  nicht  nach  dem  Strafgesetzbuch
für  das  Deutsche  Reich  eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist,  in  §  46  Nr.  3  des  Gesetzes,
betreffend  die  Bekämpfung  gemeingefährlicher  Krankheiten,  vom  30.  Juni  1900  mit  Geldstrafe
  bis  zu  150  K  oder  mit  Haft  bedroht.

München,  den  13.  November  1905.

.  .  J.  V.
Dr.  Graf  v.  Feilitzsch.  Staatsrat  #.  Ebermayer.

 

Nr.  23516.

Bekanntmachung,  Abänderung  der  Grundsätze  für  die  Besetzung  der  Subaltern=  und  Unterbeamtenstellen
  bei  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  mit  Militäranwärtern  betreffend.

fl.  Staatsministerium  des  Innern  und  fl.  Kriegsministerium.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Ministerial-Ausschreiben  vom  20.  Februar  1895  und
11.  Februar  1897  —  Ges.=  und  Verordn.-Blatt  1895  S.  117  und  1897  S.  29  —
wird  nachstehend  eine  im  Zentralblatte  für  das  Deutsche  Reich  Nr.  45  S.  342  abgedruckte
Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  veröffentlicht.

München,  den  11.  November  1905.

Dr.  Graf  v.  Feilitzsch.  Erhr.  v.  Horn.

 

Abdruck.

Der  durch  Bekanntmachund  vom  29.  Januar  1895  (Zentralblatt  S.  17)  veröffentlichte,
  durch  Bekanntmachung  vom  14.  Januar  1897  (Zentralblatt  S.  29)  abgeänderte
Zusatz  zu  den  Grundsätzen  für  die  Besetzung  der  Subaltern=  und  Unterbeamtenstellen  bei
den  Reichs=  und  Staatsbehörden  mit  Militäranwärtern  ist  weiter  dahin  abgeändert,  daß  in
dem  zweiten  Absatz  an  die  Stelle  von  „durch  das  Auswärtige  Amt,  Kolonial-Abteilung“

zu  setzen  ist:  „durch  den  Reichskanzler  (Auswärtiges  Amt,  Kolonial-Abteilung  oder  Reichs-Marineamt)“.


Berlin,  den  25.  Oktober  1905.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Dr.  Richter.