Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

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§ (0. 
Bezeichnung. 
1. Die Bezeichnung ist auf einem mindestens 2 Millimeter starken Schilde anzubringen, 
welches bei den Maßen mit Schwimmereinrichtung auf dem Bügel neben der Sffnung für 
die Skale, bei den übrigen Maßen auf dem Maßbehälter angelötet sein soll. Auf dem 
Schilde müssen die Worte „Nur für Milch“ sowie der Gesamtraumgehalt unter Hin- 
zufügung des Wortes Liter oder des Buchstaben 1, endlich die Firma des Herstellers und 
eine Geschäftsnummer deutlich und unverwischbar angegeben sein. Bei den Maßen mit 
Schwimmer sollen Firma und Geschäftsnummer auch auf dem oberen Ende der Skale auf- 
gebracht sein, um die Zusammengehörigkeit des Schwimmers mit dem Gefäße zu sichern. 
2. Auf den Skalen der Maße müssen mindestens die Marken für die Fünffachen des 
Liter beziffert sein. Bei den in halbe Liter geteilten Skalen sind sämtliche Litermarken zu 
beziffern. Der obersten bezifferten Marke ist der Buchstabe 1 zuzufügen. Auf der Skale 
der Maße mit Schwimmer erhält die zur Kennzeichnung der Lage des Schwimmers im leeren 
Gefäße dienende Marke keine Bezeichnung. 
8S7T. 
Stempelung. 
Die Stempelung erfolgt an der obersten Marke der Skalen. Ferner ist die Zugehörig— 
keit des Schildes zum Maße sowie bei gelöteten Blechmaßen die Verbindung von Boden 
und Wand durch Stempelung zu sichern. Bei den Maßen mit Glasskale erhält außerdem 
die Verbindung der die Glasskale einschließenden Metallfassung mit der Maßwand und bei 
den Maßen mit Schwimmereinrichtung die Verbindung des Schwimmers mit der Skale 
sowie die dem leeren Maße entsprechende Marke auf der Skale eine Sicherung durch 
Stempelung. 
V. 
Eichung von einfachen Balkenwagen mit Laufgewicht und Skale. 
In Abänderung der Vorschriften im § 62 Nr. 6 der Eichordnung werden auch solche 
einfache Balkenwagen mit Laufgewicht und Skale zur Eichung zugelassen, bei denen das 
Laufgewicht nicht mittels eines Gehänges auf einer Stahlschneide ruht, die auf beiden Seiten 
einer entlang der Skale zu verschiebenden Hülse vorsteht, sondern die Skale selbst umschließt 
und auf ihr verschoben wird. Wagen dieser Art dürfen auch mehrere Laufgewichte und 
mehrere Skalen haben.
	        
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