Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

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Der § 1 Absatz 2 Buchstabe d der vorbezeichneten K. Allerhöchsten Verordnung erhält 
die Fassung: 1 
„einem von der Handwerkskammer zu wählenden selbständigen Hufschmiedemeister.“ 
München, den 23. November 1905. 
Luitpold, 
Prinz von Layern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Frhr. v. Podewils. Dr. Graf v. Feilitzsch. Dr. v. Wehner. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrat Schreiber. 
  
  
Nr. 24077. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Der Bayerischen Vereinsbank, A.-G., in München wurde die Genehmigung erteilt 
innerhalb der gesetzlichen und statutarischen Maximalgrenze des Pfandbriefumlaufs eine neue 
Serie (Nr. XXXVI) zu 3½ % verzinslicher, im Laufe von längstens 70 Jahren im Weg 
der Kündigung, Verlosung oder des freihändigen Rückkaufs einzulösender Hypothekenpfand- 
briefe auf den Inhaber im Gesamtbetrag von 10 Millionen Mark, eingeteilt in Stücke zu 
5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 K, in den Verkehr zu bringen. 
München, den 26. November 1905. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. 
Auszug aus der Adels- Matrikel am 18. November 1905 der Präsident 
des Königreiches. der Münchener Künstlergenossenschaft und 
’ · Z I. Präsident des Zentral-Komitees für die 
Der Adelsmatrikel wurde einverleibt: IX. internationale Kunstausstellung Maler 
am 12. November 1905 Dr. Konrad Ritter Karl Albert Ritter von Baur in München 
von Busch, Bischof von Speyer, für seine für seine Person als Ritter des Verdienstordens 
Person als Ritter des Verdienstordens der der Bayerischen Krone bei der Ritter-Klasse 
Bayerischen Krone bei der Ritter-Klasse Lit., Lit. B, Fol. 84, Akt Nr. 24227. 
Fol. 83, Akt Nr. 23891, "«« « 
 
	        
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