Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

Geseh-und Verardunngs#iet 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 61. 
Mäünchen, den 7. Dezember 1905. 
  
Es sind vielfache Vorbereitungen im Gange, die 100. Wiederkehr des 
Tages festlich zu begehen, an welchem Mein in Gott ruhender Großvater 
König Max Joseph den Titel eines Königs von Bayern angenommen hat. 
Die patriotische Gesinnung, die in diesen Festesvorbereitungen zu Tage 
tritt, erfüllt Mich mit aufrichtiger Genugtuung und hoher Freude. Sie ist 
Mir ein neuer Beweis, daß alle Teile des fKönigreichs sich in der Ver- 
einigung unter dem 8Szepter des Wittelsbacher Hauses beglücht fühlen. 
Wenn das Gefühl der Zusammengehörigkeit sich so innig gestaltet hat, so 
ist dies nicht zuletzt in der Erkenntnis begründet, zu welcher hohen Stufe 
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