Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

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der kulturellen Entwicklung wie der materiellen Wohlfahrt das Land in 
vereintem Wirken von Fürst und Volk unter Gottes gnädigem Beistand 
sich emporgehoben hat. 
Den Errungenschaften früherer Beit reiht sich als die wertvollste an 
der Zusammenschluß der Deutschen Staaten zu einem mächtigen Reiche, in 
dem Bayern sich geachtet und angesehen weiß. 
Den Rüchblick auf die Vergangenheit darf hienach wohl das frohe Ge- 
fühl dankerfüllter Befriedigung begleiten. Gleichwohl legt Mir der dau- 
ernd leidende Zustand Seiner Majestät des Königs den Wunsch nahe, daß 
von festlicher Feier des bevorstehenden Gedenktags abgesehen werde. Das 
Volk und sein Königshaus sind sich in Treue und Vertrauen so eng ver- 
bunden, daß es bei diesem Anlasse des äußeren Gepränges nicht bedarf. 
Möge der Allmächtige den heißen Wünschen, die Ich für das Wohl 
und das Glück unseres lieben Vaterlandes hege, die reichste Erfüllung ge- 
währen. 
Rohrbrunn, den 3. Dezember 1905. 
Luitpold, 
Prinz von Gayern, 
des Königreichs Bayern Verweser.
	        
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