Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

  
Gesetund Verurbinugs-guct 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 63. 
München, den 12. Dezember 1905. 
  
Inhalt: 
Gesetz vom 7. Dezember 1905, die Erwerbung der Pfälzischen Eisenbahnen für das K. Bayerische Staatsärar 
betreffend. — Bekanntmachung vom 10. Dezember 1905, die Verleihung der Körperschaftsrechte an die 
ärztlichen Bezirksvereine betreffend. — Ordens-Verleihung. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme 
fremder Dekorationen. 
  
  
  
  
Gesetz, die Erwerbung der Pfälzischen Eisenbahnen für das K. Bayerische Staatsärar betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Tlitpol!, 
von Gottes Gnaden Königlicher Ninz von Sayern, 
Begent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrates mit Beirat und Zustimmung der Kammer 
der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was folgt: 
Artikel 1. 
Die Staatsregierung wird ermächtigt, die Pfälzischen Eisenbahnen nach Maßgabe des 
Angebotes der Generalversammlungen der Aktiengesellschaft der Pfälzischen Ludwigsbahn, der 
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