Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

Geseb-und Verordnungs gat 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 66. 
München, den 30. Dezember 1905. 
—-= — — —— — — — S — 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 27. Dezember 1905, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Tnhaber betreffend. — 
Bekanntmachung vom 28. Dezember 1905, die Arzneitaxe betreffend. — Ordens-Verleihung. 
  
  
  
Nr. 26355. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
##Staatsministerinm des Innern. 
Der Bayerischen Handelsbank, A.-G., in München wurde die Genehmigung erteilt, 
unter Einhaltung der gesetzlichen Maximalgrenze den Betrag von 5 Millionen Mark 
3 ½% iger verlosbarer und innerhalb 60 Jahren rückzahlbarer, von Seite der Inhaber 
unkündbarer Kommunalobligationen auf den Inhaber, eingeteilt in Stücke zu 5000, 2000, 
1000, 500, 200 und 100 F, welche durch nicht hypothekarische Darlehen an inländische 
Körperschaften des öffentlichen Rechts fundiert sind, in den Verkehr zu bringen. 
München, den 27. Dezember 1905. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. 131
	        
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