ctzund Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
Nr. 2.
München, den 10. Januar 1906.
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Inhalt:
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 5. Jannar 1906, die Unfallfürsorge für die nichtpragmatischen
Staatsbeamten und Staatsbediensteten betreffend. — Königlich Allerhöchste Verordnung vom
6. Januar 1906, die Neuordnung der Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern betreffend. — Königlich
Allerhöchste Verordnung vom 6. Januar 1906, die Vorbedingungen für den Zoll= und Steuerdienst
betreffend. — Königlich Allerhöchste Bestätigung, die Wahl einer Hofdame Ihrer Königlichen Hoheit der Frau
Herzogin Marie Jose in Bayern betreffend. — Ordens-Verleihungen. — Erhebung in den Freiherrnstand. —
Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches.
Nr. 20484.
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Unfallfürsorge für die nichtpragmatischen Staatsbeamten
und Staatsbediensteten betreffend.
Im Namen Seiner Moajestät des Königs.
Tityolk.
von Gottes Gnaden Aumi Minz von Sayern,
gent.
Wir finden Unss bewogen, an Stelle des § 4 Ziffer 1 und 2 der K. Verordnung
vom 13. November 1902, die Unfallfürsorge für die nichtpragmatischen Staatsbeamten und
Staatsbediensteten betreffend, (Gesetz= und Verordnungs-Blatt S. 703) zu verordnen was folgt:
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