Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

    

ctzund  Verordnungs-Blatt

für  das

Königreich  Bayern.

 

Nr.  2.

München,  den  10.  Januar  1906.

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Inhalt:
Königlich  Allerhöchste  Verordnung  vom  5.  Jannar  1906,  die  Unfallfürsorge  für  die  nichtpragmatischen
Staatsbeamten  und  Staatsbediensteten  betreffend.  —  Königlich  Allerhöchste  Verordnung  vom

6.  Januar  1906,  die  Neuordnung  der  Verwaltung  der  Zölle  und  indirekten  Steuern  betreffend.  —  Königlich
Allerhöchste  Verordnung  vom  6.  Januar  1906,  die  Vorbedingungen  für  den  Zoll=  und  Steuerdienst
betreffend.  —  Königlich  Allerhöchste  Bestätigung,  die  Wahl  einer  Hofdame  Ihrer  Königlichen  Hoheit  der  Frau
Herzogin  Marie  Jose  in  Bayern  betreffend.  —  Ordens-Verleihungen.  —  Erhebung  in  den  Freiherrnstand.  —
Auszug  aus  der  Adels-Matrikel  des  Königreiches.

 

 

Nr.  20484.

Königlich  Allerhöchste  Verordnung,  die  Unfallfürsorge  für  die  nichtpragmatischen  Staatsbeamten
  und  Staatsbediensteten  betreffend.

Im  Namen  Seiner  Moajestät  des  Königs.
Tityolk.

von  Gottes  Gnaden  Aumi  Minz  von  Sayern,
gent.

Wir  finden  Unss  bewogen,  an  Stelle  des  §  4  Ziffer  1  und  2  der  K.  Verordnung
vom  13.  November  1902,  die  Unfallfürsorge  für  die  nichtpragmatischen  Staatsbeamten  und
Staatsbediensteten  betreffend,  (Gesetz=  und  Verordnungs-Blatt  S.  703)  zu  verordnen  was  folgt:

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