Full text : Geschichte der Königlich Preussischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Erster Band Zweite Hälfte.

Der  Statuten  -  Entwurf  ScuLFiERMAacHER's  (182).  ı47

Sitzungen  geblieben,  d.  h.  jeden  Donnerstag  hat  eine  Gesammtsitzung
  stattzufinden,  und  nusserdem  hält  jede  Klasse  einmal  monatlich
  eine  Klassensitzung  ab'.  ScHLEIERMACHER  ist  also  auf  seinen
früheren  Plan,  die  Gesamnitsitzungen  zu  vermindern,  die  Zahl  der
Klassensitzungen  aber  zu  erhöhen,  nicht  wieder  zurückgekommen.
Nach  dem  alten  Statut  wechseln  die  Secretare  von  drei  zu  drei
Monaten  beim  Vorsitz  in  den  Gesammtsitzungen,  nach  dem  ScntEiEr-MACHER
  SChen  Entwurf  alle  vier  Monate.  In  Bezug  auf  den  Verlauf
der  Gesammt-  und  Klassensitzungen  zeigt  der  neue  Entwurf  keine
wesentlichen  Abweichungen  von  dem  alten  Statut.  Wichtig  aber
ist  die  Änderung  in  Bezug  auf’  den  Verlauf  der  öffentlichen  Sitzungen.
  Das  Statut  von  1512  verlangte,  dass  an  den  beiden  Königstagen
  »die  Seeretare  abwechselnd,  so  dass  alle  zwei  Jahre  eine  der
Klassen  die  Reihe  trifft,  einen  wissenschaftlichen  Bericht  verlesen
sollen  von  dem,  was  in  ihren  Klassen  seit  Erstattung  der  letzten  Berichte
  in  der  Akademie  gelesen  und  sonst  geleistet  worden  ist:
damit  sollen  sie  eine  Übersicht  von  dem  Zustande  und  den  Fortschritten
  der  den  verschiedenen  Klassen  angehörigen  wissenschaftlichen
  Fächer  überhaupt  verbinden«  »Damit  diese  Berichte  eine
möglichst  vollständige  Übersicht  darlegen,  so  trägt  die  Klasse  jedem
einzelnen  ihrer  Mitglieder  einen  Zweig  der  ihr  zugehörigen  Wissenschaften
  zu  besonderer  Verarbeitung  auf,  und  diese  theilen  ihre
Resultate  zu  gehöriger  Zeit  dem  Secretare  wit,  der  sie  alsdann  zu
einem  Ganzen  verbindet.«  Diese  ideal  gedachte,  aber  undurchführbare
  Bestimmung  ist  im  ScHtLEIERMAcHER  schen  Entwurf  gestrichen.
  Es  heisst  dafür:  »In  der  Sitzung  zur  Feier  der  Geburt  des
jedesmal  regierenden  Königs  Majestät  erstattet  abwechselnd  ein
Secretar  der  einen  oder  der  anderen  Klasse  einen  Jahresbericht
von  den  eigenen  Leistungen  der  betreffenden  Klasse,  sowie  auch
von  den  durch  sie  veranlassten  und  unterstützten  wissenschaftlichen
Arbeiten  und  Unternehmungens.  Während  das  Statut  von  1S12  nur
verlangt,  dass  jedes  ordentliche  Mitglied  einmal  jährlich  in  seiner
Reihe  eine  Abhandlung  lese,  verlangt  der  ScnLeiernAcher  sche  Entwurf
  eine  vollständig  für  den  Druck  ausgearbeitete  Abhandlung.
Dennoch  bleibt  der  Akademie  —  ebenso  wie  nach  dem  Statut  von
ı1Sı2  —  die  Entscheidung  darüber,  ob  die  Abhandlung  in  ihre

I  Das  Statut  von  1812  legt  diese  Klassensitzungen  auf  den  Montag,  so  dass
jeden  Montag  je  eine  der  vier  Klassen  tagen  sollte.  Der  Schtriernacner'sche
Entwurf  stellt  jeder  Klasse  die  Ansetzung  ihrer  monatlichen  Sitzungen  frei.  Durch
die  Redueirung  der  Akademie  auf  zwei  Klassen  fielen  etwa  20  Klassensitzungen  fort.