Der Statuten - Entwurf ScuLFiERMAacHER's (182). ı47
Sitzungen geblieben, d. h. jeden Donnerstag hat eine Gesammtsitzung
stattzufinden, und nusserdem hält jede Klasse einmal monatlich
eine Klassensitzung ab'. ScHLEIERMACHER ist also auf seinen
früheren Plan, die Gesamnitsitzungen zu vermindern, die Zahl der
Klassensitzungen aber zu erhöhen, nicht wieder zurückgekommen.
Nach dem alten Statut wechseln die Secretare von drei zu drei
Monaten beim Vorsitz in den Gesammtsitzungen, nach dem ScntEiEr-MACHER
SChen Entwurf alle vier Monate. In Bezug auf den Verlauf
der Gesammt- und Klassensitzungen zeigt der neue Entwurf keine
wesentlichen Abweichungen von dem alten Statut. Wichtig aber
ist die Änderung in Bezug auf’ den Verlauf der öffentlichen Sitzungen.
Das Statut von 1512 verlangte, dass an den beiden Königstagen
»die Seeretare abwechselnd, so dass alle zwei Jahre eine der
Klassen die Reihe trifft, einen wissenschaftlichen Bericht verlesen
sollen von dem, was in ihren Klassen seit Erstattung der letzten Berichte
in der Akademie gelesen und sonst geleistet worden ist:
damit sollen sie eine Übersicht von dem Zustande und den Fortschritten
der den verschiedenen Klassen angehörigen wissenschaftlichen
Fächer überhaupt verbinden« »Damit diese Berichte eine
möglichst vollständige Übersicht darlegen, so trägt die Klasse jedem
einzelnen ihrer Mitglieder einen Zweig der ihr zugehörigen Wissenschaften
zu besonderer Verarbeitung auf, und diese theilen ihre
Resultate zu gehöriger Zeit dem Secretare wit, der sie alsdann zu
einem Ganzen verbindet.« Diese ideal gedachte, aber undurchführbare
Bestimmung ist im ScHtLEIERMAcHER schen Entwurf gestrichen.
Es heisst dafür: »In der Sitzung zur Feier der Geburt des
jedesmal regierenden Königs Majestät erstattet abwechselnd ein
Secretar der einen oder der anderen Klasse einen Jahresbericht
von den eigenen Leistungen der betreffenden Klasse, sowie auch
von den durch sie veranlassten und unterstützten wissenschaftlichen
Arbeiten und Unternehmungens. Während das Statut von 1S12 nur
verlangt, dass jedes ordentliche Mitglied einmal jährlich in seiner
Reihe eine Abhandlung lese, verlangt der ScnLeiernAcher sche Entwurf
eine vollständig für den Druck ausgearbeitete Abhandlung.
Dennoch bleibt der Akademie — ebenso wie nach dem Statut von
ı1Sı2 — die Entscheidung darüber, ob die Abhandlung in ihre
I Das Statut von 1812 legt diese Klassensitzungen auf den Montag, so dass
jeden Montag je eine der vier Klassen tagen sollte. Der Schtriernacner'sche
Entwurf stellt jeder Klasse die Ansetzung ihrer monatlichen Sitzungen frei. Durch
die Redueirung der Akademie auf zwei Klassen fielen etwa 20 Klassensitzungen fort.